Dienstrecht

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Nachdem die Gesetzgebungskompetenz für das Beamten- und Besoldungsrecht in Länderzuständigkeit gefallen ist, beschließt jedes Bundesland in diesem Bereich Regularien in eigener Verantwortung.  

Länderspezifische Einzelheiten des Beamten- und Besoldungsrechts finden Sie auf den Internetseiten der DSTG-Landesverbände.  

Aktuelle Informationen zur Besoldung und Versorgung finden Sie auch unter http://www.dbb.de

 

Stand: 01.Oktober 2011