Nachdem die
Gesetzgebungskompetenz für das Beamten- und Besoldungsrecht in
Länderzuständigkeit gefallen ist, beschließt jedes Bundesland in diesem Bereich
Regularien in eigener Verantwortung.
Länderspezifische Einzelheiten des Beamten- und Besoldungsrechts finden Sie auf
den Internetseiten der DSTG-Landesverbände.
Aktuelle
Informationen zur Besoldung und Versorgung finden Sie auch unter
http://www.dbb.de