![]()
Oktober 2006
Info dbb bundesfrauenvertretung
Elterngeld – Steuerklasse V vermeiden!
Die dbb bundesfrauenvertretung empfiehlt Frauen, die im kommenden Jahr ein Baby erwarten, ihre Lohnsteuerklasse zu überprüfen. Das ab dem 1. Januar 2007 gezahlte Elterngeld wird nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet. Mütter erhalten damit deutlich weniger Geld, wenn sie während der Schwangerschaft ganz oder teilweise in der Steuerklasse V eingestuft waren. Es empfiehlt sich die Steuerklassenwahl frühzeitig zu überdenken und dabei die Wirkung auf das Elterngeld zu berechnen.
Die bisher von Ehegatten häufig gewählte Kombination aus Lohnsteuerklasse III mit niedrigen Abzügen (meist für den Ehemann) sowie Lohnsteuerklasse V mit hohen Abzügen (meist für die Ehefrau) führt dazu, dass die Frauen wegen höherer Steuerabzüge ein stärker vermindertes Nettogehalt erhalten. Dies rächt sich dann, wenn das Nettoeinkommen zur Grundlage für die Zahlung von Elterngeld gemacht wird.
Da das Elterngeld 67 Prozent des Nettoeinkommen (maximal 1.800 € monatlich) beträgt, sollte die Steuerklassenwahl so getroffen werden, dass der/die Elterngeldempfänger(in) im maßgeblichen Zeitraum ein möglichst hohes Nettoeinkommen nachweisen kann.
Grundsätzliche Informationen zum Elterngeld können Sie hier bei der Bundesregierung lesen.