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Berlin, 17.08.2011
PRESSEMITTEILUNG der
Deutschen Steuer-Gewerkschaft Steuer-Gewerkschaft appelliert an Bundesregierung: „Auch Versicherungsverträge müssen vom Steuerabkommen erfasst werden" Die Schweiz und Deutschland haben am 10. August 2011 in Berlin ein Steuerabkommen paraphiert. Damit soll ab 2013 die künftige Besteuerung von Kapitalerträgen wie auch die Besteuerung von unversteuertem Geld für die Vergangenheit geregelt werden. Vorgesehen ist für die Vergangenheit eine anonyme und pauschale Steuer von 19 – 34 %, die durch die Schweizer Kreditinstitute erhoben und abgeführt werden soll. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft hat diesen Entwurf eines Abkommens massiv kritisiert (siehe dazu www.dstg.de > Aktuelles). Nach Aussage des Vorsitzenden der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler, haben sich weitere massive Zweifel am Wert dieses Steuerabkommens ergeben. Eigenthaler: „Während die Öffentlichkeit bislang davon ausgeht, dass Schweizer „Banken" und „Kreditinstitute" die Funktion von Steuereintreibern erhalten soll, weisen wir darauf hin, dass zahlreiche Deutsche ihr Schwarzgeld auch bei Schweizer Versicherungen gebunkert haben". Eigenthaler wörtlich: „Wir erwarten eine umgehende Klarstellung, dass auch in Schweizer Kapital – und Rentenversicherungen gebunkertes Schwarzgeld vom Steuerabkommen mit erfasst und nachversteuert wird". Der Gewerkschaftsvorsitzende forderte weiter, dass das Abkommen klarstellen müsse, dass auch an Schweizer Versicherungsunternehmen Auskunftsersuchen gerichtet werden dürfen. Weiter weist Eigenthaler darauf hin, dass die ausgehandelte Garantiezahlung von 2 Milliarden Schweizer Franken vor diesem Hintergrund völlig realitätsfremd sei. Ein solche Garantiesumme müsse sich mindestens im zweistelligen Milliardenbereich bewegen. Der Bundesfinanzminister, so Eigenthaler, müsse hier nachverhandeln. In der Versicherungsbranche wird dieser Vorgang als „insurance wrapping" bezeichnet. Das „insurance wrapping" ist bei Insidern ein beliebtes Mittel der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung. In der Vergangenheit bestand eine explosionsartige Nachfrage nach solchen für Steuerhinterzieher maßgeschneiderten Versicherungsverträgen. Ausgelöst wurde der Boom aus der Angst von Steuerhinterziehern heraus, dass die Schweiz ihr Bankgeheimnis aufgibt. Das Ganze wird so konstruiert, dass der Name des Kunden in den Unterlagen der Bank nicht mehr auftaucht, sein Vermögen aber weiterhin von der Bank verwaltet wird. Das ist möglich, weil die Vermögenswerte des Kunden an die Versicherung übergingen, bei der er eine solche Police abgeschlossen hat. Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Friedrichstrasse 169/170, 10117 Berlin, Tel.: 030 / 206256-600
PRESSEMITTEILUNG der
Deutschen Steuer-Gewerkschaft
Deutsche Steuer-Gewerkschaft: „Zwei-Jahres-Steuererklärung ist völliger Unsinn!“ Die Deutsche
Steuer-Gewerkschaft erwartet, dass der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am
Freitag den Plänen von Gegenüber
der Presse bezeichnete der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft,
Thomas Eigenthaler, Viel
schlimmer sei aber, dass die Arbeit in den Finanzämtern nicht vereinfacht,
sondern zusätzlich behindert wird. Eigenthaler wörtlich: „Wir
erwarten zudem eine massive Störung der Arbeitsorganisation“, so Eigenthaler
weiter. Die Finanzämter seien nicht auf Auch habe
der Steuerzahler nicht weniger Arbeit mit der Steuererklärung, da er die
Unterlagen für zwei Jahre sammeln und ein Z udem weist Eigenthaler darauf hin, dass auch die meisten Steuerberater nichts von dieser Idee hielten. Es sei daher nicht nachvollziehbar,dass die Politik die Zwei-Jahres-Erklärung trotzdem einführen wolle. Eigenthaler: „Die Idee ist am grünen Tisch entstanden und muss als praxisuntauglich abgelehnt werden. Als
Alternative schlägt der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft vor,
beim Lohnsteuerfreibetrag anzusetzen.
Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Friedrichstrasse 169/170, 10117 Berlin, Tel.: 030 / 206256-600
Berlin, 24.06.2011 P R E S S E M I T T E L U N G der Deutschen Steuer-Gewerkschaft
Deutsche Steuer-Gewerkschaft fordert: Energetische Gebäudesanierung vom Finanzamt fernhalten - die bessere Lösung ist eine Energiesparprämie Auf diese einfache Formel lässt sich eine Stellungnahme der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zusammenfassen. Hintergrund ist eine Öffentliche Anhörung des Deutschen Bundestages zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden" am Montag, 27. Juni 2011. Der Gesetzentwurf sieht hierfür erhöhte steuerliche Abschreibungen vor. In der Stellungnahme wiederholt die DSTG ihre jahrelange Kritik, dass das deutsche Einkommensteuerrecht von zahlreichen Lenkungsvorschriften und Subventionsregelungen durchzogen sei. Nun kämen mit den geplanten Paragrafen 7e und 10 k im Einkommensteuergesetz zwei neue komplizierte Vorschriften dazu. Die DSTG bemängelt, dass die Vorschrift so spezielle Anforderungen enthalte, dass der Nachweis der Sanierung nur durch die Bescheinigung einer sachkundigen Person im Sinne von § 21 Energieeinsparverordnung geführt werden könne. Wie ein Finanzbeamter eine solche Person erkennen könne, sei unerfindlich. „Mit Steuern steuern" sei der falsche Weg, so der Tenor der DSTG. Auf diese Weise würden fachfremde Probleme auf dem Rücken von Steuerbeamten ausgetragen. Zudem sei die Entlastungswirkung völlig unterschiedlich. Zahle etwa ein Rentner oder eine Rentnerin gar keine Einkommensteuer, saniere aber ein Wohngebäude im Sinne des Gesetzes, ergebe sich eine Abschreibungsmöglichkeit von exakt Null. Ein Gutverdiener bekomme dagegen rund die Hälfte seiner Investition wieder vom Finanzamt zurück. Die DSTG hält eine solche Regelung daher für unsozial und ungerecht. Die DSTG befürwortet in ihrer Stellungnahme daher eine Direktförderung. Da es sich um eine Subvention handele, sei dies ehrlicher. Sie erinnert dabei an die sogenannte Abwrackprämie für die Ausmusterung alter Autos vor rund zwei Jahren, die ein richtiges Erfolgsmodell gewesen sei. Die Situation sei im Grunde dieselbe. Auch jetzt solle in Richtung Klimaschutz und Energieeinsparung investiert werden. Ein System wie damals bei der Abwrackprämie sei wesentlich effektiver, unmittelbarer, schneller und vom Förderungsbetrag her gleich. Daher die Forderung der DSTG: „Keine Subventionsvorschriften ins Steuerrecht, die sich zudem – je nach Einkommensverhältnissen – auch noch völlig unterschiedlich auswirken".
Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Friedrichstrasse 169/170, 10117 Berlin, Tel.: 030 / 206256-600
Berlin, 20.06.2011
Pressemitteilung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG),
Berlin, wendet sich gegen die erneute Forderung der FDP, Der am 8. Juni neu gewählte Vorsitzende
der DSTG, Thomas Eigenthaler, hält diese Forderung angesichts der Angesichts der drohenden finanziellen
Risiken für Deutschland wegen der Verpflichtungen für Griechenland hält Viel richtiger, so DSTG-Chef Thomas
Eigenthaler, sei eine grundlegende Steuerstrukturreform, die
parteienübergreifend Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Thomas Eigenthaler, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin, Telefon: 030/206256600 Fax 030/206 256601
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Stand:14.August 2011
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