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Berlin, 10.06.2010
Pressemitteilung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft
Die DSTG begrüßt Ende des Hickhacks um Aufkauf einer weiteren Steuersünder-CD *.pdf
DSTG-Chef Dieter Ondracek begrüßt nachdrücklich den gemeinsamen Aufkauf einer CD mit Datenmaterial mutmaßlicher deutscher Steuersünder durch den Bund und das Land Niedersachsen. Damit hat das zähe Hickhack, das mit dem Ankauf der weiteren Datensammlung verbunden war, endlich ein Ende. Die Daten-CD zu Schweizer Bankkonten deutscher Steuerpflichtiger war zunächst dem Land Baden-Württemberg angeboten wurden - dieses verzichtete jedoch wegen angeblicher rechtstaatlicher Bedenken nach langer Debatte auf den Kauf des Datenmaterials. Mit dem gemeinsamen Ankauf der Steuer-CD und Weitergabe der Datensätze an die zuständigen Bundesländer werde ein Signal gesetzt, dass es der Staat mit der Verfolgung von Steuerbetrügern ernst meine, so der DSTG-Chef. Auch dem letzten Steuerbetrüger müsse nun klar sein, dass es sich bei Steuerhinterziehung nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Aus Gründen der Wahrung eigener Glaubwürdigkeit ist der Staat nach dem Erwerb einer ersten Steuersünder-CD durch das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, auch das weitere auf dem Markt befindliche Material aufkaufen – alles andere wäre ein Schlag ins Gesicht gesetzestreuer Steuerzahler, die einen Anspruch darauf haben, dass der Staat Steuerhinterzieher zur Kasse bittet. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zum Aufkauf von Daten- trägern mutmaßlicher deutscher Steuerbetrüger wiederholt Ondracek seine Forderung nach Schaffung einer speziellen Rechtsgrundlage. Dies hätte zudem den Vorteil, dass sich der Gesetzgeber während des Gesetzgebungsprozesses intensiv mit den verschiedenen Rechtsfragen auseinandersetzen könne. Die Steuerverwaltung habe dann eine Vorschrift an der Hand, die diese Möglichkeit der Informationsgewinnung zu steuerrelevanten Sachverhalten bundesweit vereinheitlicht.
Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin, Tel.: 030-20 62 56-600, Mobil: 0171-644 28 63
Berlin, 08.06.2010
Pressemitteilung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft
Sparpläne der Bundesregierung gehen in falsche Richtung *.pdf
DSTG-Chef Dieter Ondracek kritisiert in einer ersten Stellungnahme die nach der Kabinettsklausur im Kanzleramt am Montag bekannt gewordenen Sparpläne als sozial unausgewogen und Weg in die falsche Richtung. Mit drastischen Streichungen bei den Sozialleistungen, beim Elterngeld und bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene sollen einmal mehr diejenigen zur Kasse gebeten werden, die die finanzielle Notlage der öffentlichen Haushalte nicht zu vertreten haben. Der Eindruck, dass wieder einmal der sogenannte kleine Mann die Zeche für die Banken- und Wirtschaftkrise zu zahlen hat, ist bei den Sparplänen der Bundesregierung nicht von der Hand zu weisen, so Ondracek. Als ein Signal dafür, dass sämtliche Schultern die krisenbedingten Lasten tragen sollen, hätte die Bundesregierung eine strukturelle Neuausrichtung der ermäßigten Umsatzsteuertatbestände – einschließlich der Steuervergünstigungen für das Hotelier- und Gaststättengewerbe – auf ihre Sparagenda setzten müssen. Auch die Einführung einer Transaktionssteuer in Höhe von mindestens 0, 5 Prozent hätte die Chance geboten, die Banken und Anlagefonds dauerhaft an den Kosten der von ihnen mit verursachten Weltwirtschaftskrise zu beteiligen. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine effektivere Steuererhebung, die seit langem von Deutscher Steuer-Gewerkschaft und Bundesrechnungshof gefordert werden, könnten darüber hinaus einen gewichtigen Beitrag leisten, um die nach der Schuldenbremse des Grundgesetzes notwendigen Einsparvorgaben zu realisieren, hob der DSTG-Chef hervor.
Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin, Tel.: 030-206256600, mobil 0171-6442863
Berlin,19.Mai 2010
Pressemitteilung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft
Die Transaktionssteuer muss kommen Wie brandgefährlich die Finanzhandelsgeschäfte geworden sind ist offenkundig. Wertpapierverkäufe, Handel mit Finanzinnovationen Optionen, Leerverkäufe, Spekulationen auf sinkende oder fallenden Preisen, Waren-Termingeschäfte in schwindelerregenden Größenordnungen werden getätigt. Mit Spekulationen gegen Währungen verdienen sich manche goldene Nasen. Wenn etwas schief geht, muss der Steuerzahler ran, um noch größeren Schaden zu vermeiden. Aber hier stellt sich eben die Frage: Was kann der kleine Lohnsteuerzahler dafür, dass einige Riesenräder drehen und ggf. riesige Schäden anrichten? Hier müssen jene für den Schaden herangezogen werden, die mit dem Feuer spielen. Wenn es in der Finanzbranche mittlerweile offenbar zum Tagesgeschäft gehört, risikoreich Milliarden Räder zu drehen, muss eben die Branche Vorsorge treffen für den Fall, dass irgendwo ein Brand ausbricht. Die Kosten für „Feuerwehr" und „Löschschaum" sind wie bei jedem Flughafenbetreiber auch, von der Branche zu zahlen. Und die kann es auch. Wer Tagesgewinnmitnahmen von 3 oder 4 % realisiert, muss dann eben eine Risikoabgabe von einem halben Prozent kalkulieren. Natürlich muss es Ziel sein, eine Transaktionssteuer weltweit in gleicher Höhe einzuführen. Dies kann man fordern oder wünschen, aber man kann es nicht zentral beschließen. Es muss eben in dieser Frage irgendwer vorangehen, und hier steht es Europa gut an, diesen Weg zu beschreiten. Der Börsenumsatz in Deutschland betrug laut Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank im Jahr 2009 3,4 Billionen Euro. Ein halbes Prozent auf alle Umsätze aus Finanztransaktionen ergäbe allein in Deutschland rund 17 Milliarden Euro. Ein Betrag, der die Branche nicht ruiniert, die Spekulanten aber in gerechter Weise an der Risikovorsorge beteiligt und all die Steuerzahler, die mit Spekulationen nichts am Hut haben, entlastet. Ein Vorangehen in Deutschland und Europa wird politischen Druck auch in anderen Ländern erzeugen, das Gleiche zu tun, weil auch die normalen Steuerzahler in diesen Ländern nicht einsehen werden, dass sie für Risikogeschäfte der Finanzbranche im Falle eines Falles haften und eintreten müssen. Wer mit dem Feuer spielt, muss selbst für die Brandbekämpfung sorgen. Nur unter dieser Voraussetzung ist ein Spiel mit dem Feuer überhaupt vertretbar und für die Allgemeinheit hinnehmbar.
Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Dieter Ondracek, Friedrichstrasse 169/170, 10117 Berlin, Tel.: 030 / 20 62 56 - 600
Pressemitteilung
Berlin,01.März 2010
Skandal – Baden-Württemberger Landesregierung deckt Steuerhinterzieher DSTG fordert die Entlassung von Justizminister Ulrich Goll Seit über einem Jahr liegt das Angebot einer Daten-CD mit Erkenntnissen über 1.742 mutmaßlichen Steuerhinterziehern bei der Freiburger Steuerfahndung. 52 „Testfälle" erbrachten 7 Millionen Euro Steuermehreinnahmen. Der Informant möchte für die Übergabe des kompletten Datensatzes 500.000 Euro Belohnung. Mit diesem Hintergrund hatte Finanzminister Stächele richtiger Weise entschieden, den geforderten Betrag für die Hinweise, die zur Aufdeckung und Enttarnung von bis zu 1.742 Straftätern führen, zu zahlen. Nach dieser richtigen Entscheidung meldete sich der Baden-Württembergische Justizminister Ulrich Goll, FDP, und legte im Stuttgarter Kabinett offenbar sein Veto ein. Was treibt Justizminister Goll dazu, wo doch die ihm unterstehende Staatsanwaltschaft Freiburg weiß, dass die Datensammlung „werthaltig" und für die Aufdeckung von Straftaten vieler einzelner Täter wertvolle Erkenntnisse birgt? Vermutet oder weiß Justizminister Goll, dass unter den 1.742 mutmaßlichen Tätern ihm oder seiner Partei nahestehende Personen sind? § 258 Strafgesetzbuch bestimmt – Strafvereitelung – „Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." § 258 a Strafgesetzbuch bestimmt – Strafvereitelung im Amt – „Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren … berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minderschweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe." Warum sich Ministerpräsident Mappus bei dieser Sachlage gegen seinen Finanzminister stellt und dem Veto des Justizministers folgt, ist für die DSTG nicht nachvollziehbar. Völlig unverständlich ist es, dass Ministerpräsident Mappus seine ursprüngliche Absicht, die Datenprobe zur Begutachtung dem Bundeszentralamt für Steuern zuzuleiten, wieder zurückzieht, als er merkt, dass er möglicherweise auf Empfehlung des BZSt die Daten dann dennoch ankaufen müsse, weil dafür das Land nach unserer grundgesetzlichen Ordnung zuständig bleibt. Ministerpräsident Mappus ist gefordert, seinen Justizminister Goll zu entlassen, weil dieser die ihm unterstehende Staatsanwaltschaft und die im Ressort des Finanzministers beheimatete Steuerfahndung daran hindert, 1.742 Straftäter der Strafe zuzuführen und dem Bund und allen Ländern einen millionenschweren Schaden (Verlust von Steuereinnahmen) zufügt.
Dieter Ondracek (DSTG Vorsitzender) Telefon
Pressemitteilung Berlin,10.Februar 2010
Kauf der Steuersünder-Daten ist wichtiger Beitrag zur Steuergerechtigkeit
DSTG-Chef Dieter Ondracek hat den Staat aufgefordert, aus Gründen eigener Glaubwürdigkeit bundeseinheitlich vorzugehen und weiteres Datenmaterial zu Steuersündern aufzukaufen, soweit dieses verwertbare Informationen beinhaltet. Ondracek machte deutlich, dass es sich bei den Informationen um keine Hehlerware handeln würde. Es bedeute keinen Unterschied, ob der Staat für Hinweise Geld zahle oder die Staatsanwaltschaft zu Ergreifung eines Straftäters Belohnungen ausloben würde. Eine Grenze gäbe es nur dann, wenn mit der Datenbeschaffung schwere Straftaten verbunden wären, die Leib und Leben von Personen gefährden. Gesetzestreue Steuerzahler hätten vielmehr einen Anspruch darauf, dass der Staat Steuersünder zur Kasse bittet. Kein Rentner mit 500 Euro im Monat würde verstehen, dass er vom Finanzamt belästigt werde, Steuerflüchtlinge jedoch sehenden Auges ungeschoren davonkommen, hob Ondracek hervor. Als billige Ausrede bezeichnete der DSTG-Chef das Argument, bei einem einfachen, gerechteren und niedrigeren Steuersystem würde der Umfang der Steuerhinterziehung zurückgehen. Es werde immer Leute geben, die ihre Steuerschuld auf null drücken wollen – denen ist jede Ausrede für ihr Tun recht. Die Forderung nach einem
bundesweit einheitlichen Vorgehen zum Datenaufkauf verband der DSTG-Chef mit
einer deutlichen Personalaufstockung der Steuerverwaltung. Er plädierte dafür,
die derzeit 2 000 Steuerfahnder um 1 000 zu verstärken. Bei Personalkosten von
80 000 Euro bringe jeder Auch der Innendienst müsse um mindestens 5 000 Beschäftigte aufgestockt werden, da derzeit bei steigenden Arbeitsfallzahlen und sinkenden Personalständen nicht mehr ausreichend Zeit zur Verfügung stehe Steuererklärungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Dieter Ondracek (DSTG Vorsitzender)
Telefon
Berlin, 10. März 2008 Pressemitteilung
DSTG fordert: Schlingerkurs bei Pendlerpauschale beenden Die DSTG begrüßt den jüngsten Vorstoß des Bayerischen Finanzministers und CSU-Chefs Erwin Huber, die Pendlerpauschale wieder ab dem ersten Kilometer zu zahlen. Nachdem Huber einen Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion zur Reform der Entfernungspauschale Ende letzten Jahres abgelehnt hatte, sollte sich die Politik endlich in einem gemeinsamen Kraftakt zu einem Zurück zur alten Regelung der Pendlerpauschale durchringen, sagte DSTG-Chef Dieter Ondracek am 25. März 2008 in Berlin. Die derzeit verfassungsrechtlich höchst umstrittenen Regelungen sollten schnellstmöglich zurückgenommen und nicht erst das Bundesverfassungsgerichtsurteil abgewartet werden, mahnte der DSTG-Chef. Das „Hü und Hott" bei der Pendlerpauschale ist eine Blamage für die Politik, eine Zumutung für den Bürger und ein Ärgernis für die Steuerverwaltung. Nach Auffassung der DSTG sind Fahrtkosten zur Arbeitsstätte zwingend Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben und müssten als solche abgezogen werden können. Ondracek zeigte sich überzeugt, dass auch das höchste deutsche Gericht in diese Richtung entscheiden wird. Die rein fiskalisch motivierte Neuregelung war mit der angespannten Haushaltslage begründet worden, davon kann zwischenzeitlich keine Rede mehr sein. Auch wird das Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes bis 2011 mit der alten Entfernungspauschale nicht ernsthaft gefährdet. Bis zu einer Neuregelung sollten bei den in dieser Frage vorläufigen Steuerbescheiden die ersten 20 Kilometer genehmigt werden. Dies spart Bürgern und Steuerverwaltung gleichermaßen Ärger und Administrationsmehraufwand.
Deutsche Steuer-Gewerkschaft Friedrichstr. 169/170 10117 Berlin Tel. 030 - 206 256 - 600 Fax 030 - 206 256 - 601
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Stand: 02.Juni 2010
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