15. August 2019

Solidaritätszuschlag soll weitgehend abgeschafft werden

DSTG begrüßt Gesetzentwurf: „Soli ist psychologisch verbraucht“

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft unterstützt die Pläne des Bundesfinanzministeriums (BMF), den 1995 eingeführten Solidaritätszuschlag weitgehend abzuschaffen. Die Pläne des Bundesfinanzministers gehen in die richtige Richtung, weil der Soli „psychologisch verbraucht“ sei, äußerte der DSTG-Bundesvorsitzende, Thomas Eigenthaler, im Rahmen einer Radiosendung des Bayerischen Rundfunks am 13. August. Man sehe zwar keine verfassungsrechtlichen Bedenken, weil eine Steuer nie zweckgebunden sei und auch das Grundgesetz für eine „Ergänzungsabgabe“ keine Voraussetzungen kenne. Aber der 5,5-prozentige Zuschlag auf die Einkommensteuer/Körperschaftsteuer finde 25 Jahre nach seiner Einführung beim Steuerzahler keine Akzeptanz mehr. Dies müsse ein Gesetzgeber berücksichtigen, so der DSTG-Bundesvorsitzende gegenüber dem Radiosender.

Die Pläne des BMF, die eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, sehen in einem „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlages 1995“ ab 2021 eine völlige Entlastung von rund 90 Prozent der Steuerzahler vor. Weitere 6,5 Prozent der Steuerzahler werden in einer „Milderungszone“ entlastet, um wegen der Freigrenzensystematik einen abrupten Anstieg der Steuerbelastung zu vermeiden.

„96,5 Prozent der Steuerzahler werden ab 2021 mehr Netto im Geldbeutel haben“, bilanzierte Eigenthaler.

Im Radiobeitrag zeigte Eigenthaler Verständnis dafür, dass der Gesetzentwurf zunächst nur die Mittelschicht in den Blick nehme, während rund 3,5 Prozent im Bereich hoher Einkommen zunächst noch warten müssten. Es entspreche dem steuerlichen Leistungsfähigkeitsprinzip, dass hohe Einkommen auch eine höhere Steuerlast zu tragen hätten. Eine vollständige Abschaffung sei vielleicht wünschenswert, aber angesichts von Haushaltsrisiken und dem Verschuldungsverbot des Grundgesetzes nicht sofort umsetzbar. „Ich empfehle aber einen Plan, der die vollständige Abschaffung aller Steuerzahler im Zeitkorridor von drei bis fünf Jahren vorsieht“, sagte Eigenthaler weiter. Zwar kenne das Grundgesetz keine speziellen Voraussetzungen für eine „Ergänzungsabgabe“ (= Soli). Aber schon der Ausdruck „Ergänzungs“abgabe zeige, dass man eine solche Steuer nicht bis zum „Sankt-Nimmerleins-Tag“ weiterführen könne. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen müsse aber geprüft werden, ob man die Entlastung nicht ein Jahr früher, nämlich ab 2020, ansetzen müsse. „Dies wäre angesichts der ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklung ein kleines „,Konjunkturprogramm‘“, so der Gewerkschaftschef.

Eigenthaler wies in der Sendung mehrfach darauf hin, dass der Solidaritätszuschlag wegen der Ausgestaltung als „Steuer“ keinerlei Zweckgebundenheit kenne und der Haushaltsgesetzgeber völlig frei sei, wofür er die Steuer verwende. Eine Verknüpfung mit dem sprachlich verwandten und auslaufenden „Solidarpakt Ost“ sei daher falsch. Ferner wies Eigenthaler darauf hin, dass auch die Steuerzahler in den neuen Bundesländern den Soli bezahlten und dieser daher keine spezielle Belastung nur der westdeutschen Steuerzahler sei.