29. März 2021

Kritik der DSTG

20 Jahre Stillstand beim EU-Vorhaben GKKB

Seit 2001 steht sie im Raum: die Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage - einheitliche Regeln für die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns innerhalb der EU.

Bedeutet auch: nur ein Gewinn für ein verzweigtes Unternehmen. Danach wird der Gewinn nach Staaten zerlegt, und jeder Staat besteuert den Anteil nach seinem Steuersatz.

Angesichts dieses „denkwürdigen Jubiläums“ betonte der DSTG-Bundesvorsitzende, Thomas Eigenthaler, am 29. März in Berlin die besondere Notwendigkeit dieses Vorhabens: „Dies würde weniger Bürokratie auf Seiten der Unternehmen und weniger Prüfaufwand in den Finanzbehörden bedeuten. Auch gäbe es weniger Möglichkeiten für Gewinnverschiebungen in Fällen der grenzüberschreitenden Besteuerung.“ 

Das Projekt scheiterte bislang aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips innerhalb der EU auf dem Gebiet der Ertragsbesteuerung.