16. März 2020

Verhandlungsbeginn für den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD)

Bundestarifkommission betritt mit dem Digitalisierungstarifvertrag Neuland

Die Digitalisierung ist ein zentraler gesellschaftlicher Prozess, der auch vor der öffentlichen Verwaltung nicht Halt macht. Am 28. Februar nahm die Bundestarifkommission des dbb, die auch die Interessen der DSTG vertritt, Verhandlungen über einen „Tarifvertrag Digitalisierung“ für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Bund und Kommunen auf.

Die Verhandlungskommission des dbb wird vom Tarifvorstand des dbb, Volker Geyer, geleitet. Mitglied der Kommission ist Karl-Heinz Leverkus in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender der Bundestarifkommission des dbb. Da Leverkus auch stellvertretender DSTG-Bundesvorsitzender und Leiter der DSTG-Tarifkommission ist, werden die DSTG-Interessen prominent vertreten.

„Bei dem ersten Treffen am 28. Februar haben sich die Tarifvertragsparteien in einer gemeinsamen Erklärung darauf verständigt, dass als tarifvertragliche Gestaltungsfelder die Themen Qualifizierung, Beschäftigungssicherung und Mobiles Arbeiten zu behandeln sind“, berichtet Leverkus.

Die Verhandlungen werden am 27. April 2020 fortgesetzt und sollen bis zum Ende des Sommers abgeschlossen sein.

Schutz vor den Risiken der Digitalisierung

„Mit dem Digitalisierungstarifvertrag werden wir Neuland betreten“, erläutert Leverkus. „Durch diesen Vertrag sollen die Beschäftigten der Bundesverwaltung – beispielsweise im Bundesfinanzministerium – vor den Risiken geschützt werden, die mit der Digitalisierung einhergehen können.“

Es gehe dabei zum einen um Schutz vor Selbstausbeutung durch die neuen mobilen Arbeitsformen. Zum anderen müssten Sicherungsmechanismen für diejenigen Beschäftigten geschaffen werden, deren bisherige Arbeitsplätze durch die Digitalisierung starke Veränderungen erfahren oder sogar wegfallen können. Auch klare Regelungen zur fortlaufenden Qualifizierung stehen auf der Agenda der Verhandlungskommission.

„Ein Digitalisierungstarifvertrag bietet den Beschäftigten individuellen rechtlichen Schutz und eröffnet Spielräume bei der Teilhabe an der digitalen Arbeitswelt“, so Leverkus. „Die Themen Gesundheitsschutz, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Fort- und Weiterbildung, Beschäftigungssicherung und Rationalisierungsschutz wollen wir in diesen Tarifvertrag einbeziehen.“

Neue Arbeitsformen wie das Homeoffice im Fokus

Auch über den Umgang mit neuen Arbeitsformen – beispielsweise das Homeoffice – soll verhandelt werden. „Hier muss sich die öffentliche Verwaltung auf neue Technologien und Arbeitsweisen einstellen und alte Denkmuster durchbrechen“, fordert Leverkus. Die Tätigkeit im Homeoffice biete hierfür reichlich Gelegenheit. Es sei wichtig, dass diese Form des Arbeitens endlich den Respekt erhalte, den sie verdiene.

 

Beim Bund arbeiten derzeit 328.000 Beschäftigte, davon 145.265 Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 183.400 Beamtinnen und Beamte.