28. Februar 2019

DSTG nimmt Stellung zum „Attac-Urteil“ des Bundesfinanzhofs

Bundesvorsitzender warnt vor einer zu weiten Definition von Gemeinnützigkeit

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler, sieht in dem „Attac-Urteil“ des Bundesfinanzhofs keine Verschärfung der Rechtslage, sondern nur eine Klarstellung. Das Urteil beinhalte kein Politikverbot für gemeinnützige Vereine. Aber politisches Handeln müsse sich innerhalb eines vom Gesetzgeber definierten Vereinszwecks abspielen, z. B. Umweltschutz, Verbraucherschutz oder auch Sport. Gemeinnützige Umweltverbände dürften sich deshalb zur Umweltpolitik äußern und auch Aktionen durchführen. Ein „allgemeinpolitisches“ Handeln außerhalb der definierten Zwecke sei hingegen schädlich.

„Das Finanzamt und auch der Bundesfinanzhof haben die Sache richtig entschieden“, so Eigenthaler. Allerdings gehe er davon aus, dass der Streit am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht landen werde.

Wenn man etwas anderes wolle, müsse der Bundestag als Gesetzgeber ran, so der Gewerkschaftschef. Dieser sei frei darin, neue förderungswürdige Gebiete zu definieren und verwies beispielhaft auf Gebiete wie Inklusion oder auch die Integration von Zuwanderern. Vor einer Öffnung in den „allgemeinpolitischen Sektor“ warnte Eigenthaler hingegen. Das sei bei manchen vielleicht gut gemeint, würde aber auch radikalen und dubiosen Vereinen Tür und Tor öffnen und ihnen Steuerprivilegien verschaffen. Auch könne es nicht sein, dass Parteien schärfer angefasst würden als Nichtregierungsorganisationen (NRO’s). Dies verbiete aus seiner Sicht schon Artikel 21 GG, der den Parteien einen besonderen Status bei der politischen Willensbildung einräume.