30. März 2022

Steuerbeamtenausbildungs- und Prüfungsordnung

Den Lehrplan entrümpeln – jetzt!

Seit Langem drängt die DSTG-Jugend auf eine Veränderung der Steuerbeamtenausbildungs- und Prüfungsordnung. Was steckt dahinter und was genau fordert die DSTG-Jugend?

Die Steuerbeamtenausbildungs- und Prüfungsordnung (StBAPO) regelt als Bundesgesetz alle wichtigen Vorgaben für die Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter in der Finanzverwaltung, beispielsweise die Zusammensetzung der Laufbahnnote oder diePrüfungsvorgaben.

Bereits seit mehreren Jahren wird die StBAPO von der DSTG-Jugend kritisch begleitet. Für die Beschäftigung mit dieser Materie rief die Bundesjugendleitung vor einiger Zeit die Jugendpolitische Kommission (früher: AK Ausbildung) ins Leben. Das kurz JuPoKo genannte Arbeitsgremium erledigt für und mit der Bundesjugendleitung Arbeitsaufgaben hinsichtlich der Ausbildung.

Regelmäßig wird die StBAPO novelliert. Ebenso regelmäßig fordert die DSTG-Jugend Veränderungen. Und regelmäßig wird der Wunsch nach Veränderung der Ausbildung nicht ausreichend berücksichtigt.

Die wichtigste Forderung ist die Entfrachtung des Bundeslehrplanes. „Dieser Lehrplan regelt die Inhalte der vorgesehenen Mindeststunden pro Steuerrechtsfach und deren Inhalt“, erläutert David Dietz, Vorsitzender der JuPoKo.

Vermittelt werden dabei natürlich zum einen die Grundsätze des Steuerrechts. „Das ist richtig und wichtig“, so Dietz. „Aber zum anderen werden auch viele Ausnahmen gelehrt – und sogar Ausnahmen von den Ausnahmen!“

Problematisch findet die DSTG-Jugend, dass viele der gelehrten Themen nach der Ausbildung oder nach dem Studium nie mehr – oder nur höchst selten – benötigt werden!

In den Augen der DSTG-Jugend sollten andere Schwerpunkte gesetzt werden. Dafür hilft ein Blick in den Arbeitsalltag der fertig ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen. Diese sitzen – so die DSTG-Jugend – an ihren neuen Arbeitsplätzen vor einem Problem, das ihnen bisher noch nicht bekannt ist. „Jetzt werden aber nicht panisch die Skripte aus dem Studium rausgesucht und geguckt, ob man eventuell diese spezielle Ausnahme im Unterricht mal behandelt hat“, berichtet Dietz. „Nein, man sucht mit den im Amt vorhanden Mitteln nach einer Lösung – also zum Beispiel über Intranet, Juris oder Wikis.“

Und genau auf diese Möglichkeiten sollte auch bereits in der Ausbildung intensiver eingegangen werden. Es sei nicht erforderlich, Spezialfälle zu unterrichten. Vielmehr müsse den Anwärterinnen und Anwärtern vermittelt werden, wie steuerliche Rechtsfragen ohne fundiertes Wissen zu Tatbestandsmerkmalen der einzelnen Rechtsvorschriften gelöst werden können.

Teilweise werde dies bereits in geringem Umfang im Fach Methodik der Rechtsanwendung gelehrt, doch hier fordert die DSTG-Jugend einen Ausbau.

Würde der Lehrplan entsprechend entfrachtet, bliebe auch mehr Zeit, um die steuerrechtlichen Grundlagen zu vertiefen. „Gerade im Bereich des Steuerrechts ist lebenslanges Lernen unvermeidbar, da durch die regelmäßigen Gesetzes-, aber auch Richtlinienänderungen oft neue Sachverhalte geregelt werden“, weiß Dietz. Fundamental sei daher das Erlernen einer Methodik im Umgang mit neuen Rechtsnormen. Würde diese Methodik aus der Ausbildung ins Berufsleben mitgenommen, wären die Grundlagen geschaffen, um die Arbeit mit dem Steuerrecht weiterhin auf aktuellem Stand halten zu können.

Ein Hinweis ist der DSTG-Jugend wichtig: Die Entfrachtung der Lehrpläne soll keinesfalls dazu dienen, die Ausbildung in der Finanzverwaltung qualitativ zu schmälern. Sie solle lediglich zu einer inhaltlichen Verschiebung führen.

„Mit der nächsten Novellierung der StBAPO – voraussichtlich in diesem Jahr – haben wir wieder einmal die Chance, einen wirklich großen Schritt in Richtung einer zeitgemäßen Ausbildung zu gehen“, so der JuPoKo-Vorsitzende. „Wir hoffen, dass diese Chance endlich genutzt wird!“