Deutschland gilt als der Geldwäsche-Hotspot in Europa. Jährlich werden hierzulande nach Schätzungen dreistellige Milliardenbeträge gewaschen.
Nunmehr gibt es den Referentenentwurf eines „Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes“, der u.a. die Einführung einer neuen Bundesoberbehörde zum Kampf gegen Finanzkriminalität vorsieht.
Die DSTG sieht neben laxen Gesetzen (z.B. keine Bargeldobergrenze) vor allem die mangelnde Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden in Bund und Ländern sowie der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) als Hauptursache. Die geplante Bundesbehörde könnte die Situation verbessern, indem sie im Dickicht der Zuständigkeiten koordiniert und die Kommunikation zwischen den Behörden stärkt, jedoch bietet der aktuelle Gesetzentwurf hierzu keine Lösungen.
Der DSTG Bundesvorsitzende Florian Köbler kritisiert in der Stellungnahme der DSTG den zu engen Fokus der Bundesbehörde auf internationale Geldwäsche mit Inlandsbezug und fordert eine ganzheitlicheHerangehensweise sowie eine bessere Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen den Behörden.
Die DSTG hebt drei Schlüsselthemen in ihrer Stellungnahme hervor:
Insgesamt fordert die DSTG eine umfassende Reform und Verbesserung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland, die eine effizientere Strafverfolgung, bessere Zusammenarbeit zwischen Behörden und eine ganzheitliche Herangehensweise umfasst.