Mit großer Genugtuung reagierte die Deutsche Steuer-Gewerkschaft auf die strafrechtliche Verurteilung des Schweizer Steuerspions Daniel M. durch das OLG Frankfurt a. M. „Es ist gut, dass dieses unrühmliche Blatt im Verhältnis der Schweiz zu Deutschland juristisch aufgearbeitet wurde“, sagte der DSTG-Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler als Reaktion auf das Urteil.
„Unter guten Nachbarn spioniert man nicht, und schon gar nicht späht man deutsche Steuerfahnder aus“, kritisierte der Gewerkschaftsvorsitzende das damalige Verhalten der Schweiz. Die deutschen Steuerfahnder hätten nicht eigenmächtig gehandelt, sondern einen dienstlichen Auftrag erfüllt. Der Ankauf von Steuer-CDs und deren Verwertung sei rechtlich völlig in Ordnung und auch moralisch gerechtfertigt gewesen. Zu Zeiten des Schweizer Bankgeheimnisses habe der Deutschland nicht einfach seine Hände in den Schoß legen können. „Die vielen Selbstanzeigen seit 2012 haben uns nachträglich Recht gegeben“, sagte Eigenthaler. Die Verurteilung sei vor allem für die Steuerfahnder eine wichtige Rückenstärkung.
Zuvor war der Schweizer Spion Daniel M. auf der Grundlage eines Geständnisses zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt worden. Das OLG Frankfurt a. M. sah den Vorwurf „geheimdienstlicher Agententätigkeit“ als erwiesen an. M. hatte zuvor gestanden, für den Schweizer Geheimdienst die persönlichen Daten dreier nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft zu haben, die am Ankauf von Steuer-CDs mit Daten deutscher Kunden bei Schweizer Banken beteiligt waren. Nicht nachzuweisen war der ursprüngliche Verdacht, einen „Informanten“ in der NRW-Steuerverwaltung platziert zu haben. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung mit einer Geldauflage i. H. von 40.000 Euro ausgesetzt.