Bei einer öffentlichen Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 30. September lobte der DSTG-Bundesvorsitzende, Thomas Eigenthaler, die geplante Anhebung der Pauschbeträge für Menschen mit einer Behinderung sowie des Pflege-Pauschbetrags. Allerdings sei die Anhebung, so Eigenthaler, auch seit vielen Jahren überfällig. Der Gewerkschaftsvorsitzende dazu wörtlich: „Die Anhebung ist ein Akt steuerlicher Gerechtigkeit, aber auch ein Beitrag zur Steuervereinfachung.“
Hintergrund der Anhörung ist der Entwurf eines „Gesetzes zur Erhöhung der Behindertenpauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (BT-Drucksache 19/21985). Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung ist Ausfluss eines Prüfauftrags im 2018 verabschiedeten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Er enthält drei wesentliche Inhalte: die Verdopplung der Pauschbeträge für behinderte Menschen (§ 33 b Abs. 3 EStG), die Anhebung des Pflegepauschbetrags (§ 33 b Abs. 6 EStG) sowie die gesetzliche Fixierung einer Fahrtkostenpauschale für behinderte Menschen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 Abs. 2 a EStG) ab dem Jahr 2021.
DSTG-Chef Eigenthaler antwortete auf konkrete Fragen von Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der GRÜNEN und der FDP. Eigenthaler bewertete den Entwurf – im Schulterschluss mit anderen Sachverständigen – als sehr positiv, bewertete die geplanten Änderungen aber auch als überfällig. Schließlich sei seit 1975 beziehungsweise seit 1990 in Sachen Anpassung nichts passiert. Der seitherige Verweis auf die Möglichkeit der Geltendmachung tatsächlicher Kosten habe abschreckend gewirkt. Zudem sei die Prüfung tatsächlicher Kosten kompliziert, zeitaufwendig und vor allem streitanfällig, so Eigenthaler in seinen Ausführungen. Die Anhebung der Pauschbeträge sei daher auch ein Beitrag zur Steuervereinfachung. Ferner befürwortete Eigenthaler auf eine entsprechende Frage des FDP-Abgeordneten Markus Herbrand ein Vorziehen in das Jahr 2020. Ferner sprach er sich für eine regelmäßige Anpassung der Pauschbeträge aus.
Der DSTG-Chef machte zudem an einigen Stellen auch noch Verbesserungsvorschläge. So warb er dafür, nicht von „behinderten Menschen“, sondern konsequent von „Menschen mit einer Behinderung“ zu sprechen und diese Terminologie durchgehend im Einkommensteuergesetz umzusetzen. Dies entspreche auch der Begrifflichkeit eines UN-Übereinkommens aus dem Jahre 2007.
Die DSTG hatte vor der Anhörung eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Sie ist unter www.dstg.de/steuerpolitik zu finden.