„Die aktuellen Vorschriften zum häuslichen Arbeitszimmer sind streng und streitanfällig. Sie begünstigen diejenigen mit großzügigen Wohnverhältnissen. Wer aber im Homeoffice auf eine „Arbeitsecke“ angewiesen ist, schaut in die Röhre.“ Mit diesen Worten forderte der DSTG-Bundesvorsitzende, Thomas Eigenthaler, bei einer Öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die Einführung einer steuerlichen Homeoffice-Pauschale von 50 bis 75 Euro pro Monat.
Gegenstand der parlamentarischen Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Jahressteuergesetz 2020. Der Entwurf beinhaltet in insgesamt 34 Artikeln zahlreiche Gesetzesänderungen zu vielen Steuerarten. Gegenstand der Anhörung waren zudem Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen sowie der Linken. Für die DSTG war deren Bundesvorsitzender, Thomas Eigenthaler, in der Anhörung im Jakob-Kaiser-Haus des Deutschen Bundestages vertreten. Zuvor hatte die DSTG in einer schriftlichen Stellungnahme zu ausgewählten Punkten Stellung genommen.
Hinsichtlich der Homeoffice-Pauschale hob Eigenthaler deutlich hervor, dass es sich hierbei nicht um ein Steuergeschenk handele, sondern die Betroffenen hätten durch den Verbrauch von Strom, Heizung und Wasser echte Kosten für die Arbeit im Homeoffice, die der Gesetzgeber nicht unter den Tisch fallen lassen dürfe. Der Gewerkschaftsvorsitzende erinnerte daran, dass Millionen Arbeitnehmer über Nacht im Homeoffice „gelandet seien“ und dadurch das wirtschaftliche Leben und auch große Teile des öffentlichen Dienstes am Laufen gehalten hätten. Diese Menschen dürften jetzt nicht durch Knickrigkeit an falscher Stelle enttäuscht werden. „Wer Milliarden in die Unterstützung der Wirtschaft pumpen kann, der muss auch für die normale Arbeitnehmerschaft etwas tun“, forderte der DSTG-Bundesvorsitzende.
Weitere Themen der überaus komplexen Anhörung waren die Investitionsabzugsbeträge nach § 7 g EStG, die verbilligte Vermietung nach § 21 Abs. 2 EStG, die Mobilitätsprämie nach § 105 EStG, diverse Steuerfreiheiten, eine Umsetzung des EU-Projektes „One-Stop-Shop-Verfahren“ nach §§ 18 i, 18 j und 18 k UStG, die Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 20 Abs. 6 EStG, die Umsatzbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft nach § 24 UStG, der Progressionsvorbehalt für Kurzarbeitergeld, das Thema Verlustabzug nach § 10 d EStG, die strafrechtliche Einziehungserleichterung nach § 375 a AO und viele andere Einzelpunkte.
Das voluminöse Jahressteuergesetz wird wieder einmal zu einem großen Fortbildungsbedarf und zu viel Arbeit in den deutschen Finanzbehörden führen. Die DSTG hob daher in ihrer schriftlichen Stellungnahme besonders Folgendes hervor:
„Wir bitten die Parlamentarier sehr darum, die vollzugsmäßigen Auswirkungen Ihres Handelns stets zu bedenken und auch zu würdigen, welche Anstrengungen die Praxis unternehmen muss, um den Willen des parlamentarischen Gesetzgebers zeitnah umzusetzen ...
Ohne eine personell gut aufgestellte Finanzverwaltung und ohne motivierte Mitarbeitende ist das nicht zu leisten. Wir bitten daher sehr herzlich darum, dies auch im Zusammenwirken mit Parlamentariern in den Länderparlamenten immer wieder hervorzuheben und auch anzumahnen ...“
Die Stellungnahme der DSTG findet sich sowohl auf www.dstg.de/Steuerpolitik wie auch auf der Homepage des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages.