Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung sieht vor, nun auch Rentnerinnen und Rentnern sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern des Bundes eine einmalige Energiekostenpauschale in Höhe von 300 Euro zu zahlen. Damit wird eine Forderung der DSTG erfüllt.
Florian Köbler, DSTG-Bundesvorsitzender, zeigt sich zufrieden: Mit großer Regelmäßigkeit hatte die DSTG – im Schulterschluss mit der Bundesseniorenvertretung der Gewerkschaft – darauf aufmerksam gemacht, dass es eine große Ungerechtigkeit ist, diese Zahlung nur Erwerbstätigen zu gewähren.
„Gerade bei älteren Menschen mit oft niedrigeren Einkünften machen sich die gestiegenen Energiekosten besonders bemerkbar“, so Köbler.
Da gehe es nicht an, diese Bevölkerungsgruppe zu übergehen – zumal die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger schon bei der letzten Einkommensrunde in den Bundesländern keine Einmalzahlung erhalten hätten.
Das Vorhaben, den Arbeitnehmerpauschbetrag und den Einkommensteuertarif wegen der Inflation anzupassen, nannte Köbler richtig: „Beim Arbeitnehmerpauschbetrag hätte es gerne noch mehr sein können.“
Mit den drei Entlastungspaketen will die Ampel-Koalition den Bürgerinnen und Bürgern angesichts der stark gestiegenen Energiekosten finanziell unter die Arme greifen. Die drei Pakete haben zusammen ein Volumen von rund 95 Milliarden Euro.
Die Auszahlung der Energiepauschale soll bei den Erwerbstätigen im September, bei den Seniorinnen und Senioren im Dezember erfolgen. Studierende sollen im Dezember 200 Euro erhalten.