Zu einem steuerpolitischen Meinungsaustausch traf sich am 26. Januar eine DSTG-Delegation unter Leitung des Bundesvorsitzenden Thomas Eigenthaler mit dem für Steuerfragen zuständigen Amtschef des Bundesfinanzministeriums, Staatssekretär Johannes Geismann. An der Unterredung nahmen weitere hochrangige Beamte des Hauses teil. Staatssekretär Geismann vertrat Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble, der verhindert war. Neben steuerlichen Fragen stand auch der Wunsch der DSTG nach vertiefter Zusammenarbeit mit dem BMF in Fragen der Ausbildung qualifizierten Nachwuchses auf der Tagesordnung.
Die DSTG-Vertreter trugen nachdrücklich ihre Sorgen vor einem Kollaps der Bewertungsstellen in den Finanzämtern vor, wenn es zu einer neuen Hauptfeststellung von rund 35 Millionen sogenannter wirtschaftlichen Einheiten komme. Bekanntlich sind diese Werte allesamt extrem veraltet. Sie basieren im Westen auf Verhältnissen 1. Januar 1964 und in den neuen Bundesländern gar auf dem Stichtag 1. Januar 1935.
Für die DSTG machte Bundesvorsitzender Eigenthaler deren Standpunkt klar. Egal, ob das Bundesverfassungsgericht die Werte als verfassungswidrig verwerfe oder ob der Gesetzgeber in das höchste Gericht überholender Weise reagiere: Eine Neubewertung stelle die Finanzbehörden vor eine unlösbare Aufgabe. Die Einheitswertstellen arbeiteten seit zwei Jahrzehnten mit einer Mini-Besetzung, und eine rasche EDV-Unterstützung sei derzeit reines Wunschdenken. Eigenthaler warnte eindringlich vor einem schweren Konflikt mit den Gemeinden, die im Fall des Falles wegen der Grundsteuer auf eine zügige Neubewertung drängen würden. Auch sei massiver Ärger mit den Grundstückseigentümern sowie mit Mietern wegen deren Hausgeldabrechnungen vorprogrammiert. Die DSTG verwies auf ihr bereits dem Bundesverfassungsgericht mitgeteiltes Faktor-Verfahren hin, das eine rasche und pauschale Werterhöhung vorsehe. Eine „spitze Neubewertung“ bezeichnete Eigenthaler aus heutiger Sicht als praktisch unmöglich und nur bei einer deutlichen Personalaufstockung als einigermaßen denkbar.
Skeptisch zeigten sich die DSTG-Vertreter hinsichtlich der Folgen des vor kurzem verabschiedeten „Kassengesetzes“. Dieses soll nachträgliche Manipulationen von getätigten Buchungen unmöglich machen. Die DSTG konnte dem BMF Kritik nicht ersparen: jahrelange Übergangsfristen, keine allgemeines Registrierkassenpflicht sondern weiterhin das Recht zur „offenen Ladenkasse“ und bedauerlicherweise keine absolut wirkende Belegausgabepflicht. Zwar sei es nach jahrelanger Hängepartie nun zu einem Gesetz gekommen; das eigentliche Übel sei aber noch nicht an der Wurzel gepackt worden, so die DSTG-Meinung. Der DSTG-Bundesvorsitzende trug vor, dass sich inzwischen sogar Unternehmer und deren Berater an ihn wenden würden, um auf gravierende Wettbewerbsbeeinträchtigungen aufmerksam zu machen. So habe er klare Hinweise erhalten, wonach es im Gaststätten- bzw. im Automatenspielbereich bei zahlreichen Unternehmen zum „guten Ton“ gehöre, einen beträchtlichen Teil der Umsätze am Fiskus vorbei zu schleusen. Aus Sicht der DSTG müsse hier nochmal nachgebessert werden, da man sonst – trotz des Gesetzes – voll in die Falle eines „strukturellen Vollzugsdefizites“ laufe.
In Sachen „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ waren sich sowohl die BMF-Vertreter als auch die DSTG-Delegation darüber einig, dass im Hinblick auf die vollautomatische Fallbearbeitung noch erhebliche Vorarbeiten mit Blick auf ein einigermaßen funktionierendes Risikomanagementsystem erforderlich seien. Der Spagat zwischen „Richtigkeit“ und „Wirtschaftlichkeit“ sei derzeit noch extrem groß, so der Befund des DSTG-Vorsitzenden Eigenthaler. Die DSTG verlange ein verlässliches Bearbeitungssystem, das die Bearbeiter unterstütze und sie nicht auf fahrlässige Weise ersetze. „Assistierende Funktion der EDV: uneingeschränktes Ja; Handeln nach dem Prinzip „Mensch raus – Maschine rein“: klares Nein durch die Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung“, so die Botschaft der DSTG gegenüber dem BMF.
Relativ zufrieden zeigten sich die DSTG-Vertreter darüber, dass man in Sachen „Zugriff auf Kfz-Daten“ ein gutes Stück weiter gekommen sei. Hier hatten sich Bund und Länder bis vor kurzem noch völlig verhakt und sich gegenseitig den Schwarzen Peter zugeschoben. Zur Erinnerung: Nach dem Übergang der Verwaltungskompetenz bei der Kfz-Steuer von den Ländern auf den Bund waren auch die Informationen über Kraftfahrzeuge sozusagen über Nacht weg. Die Veranlagung, noch mehr aber die Vollstreckung und die Außenprüfung konnten sich die für die Besteuerung notwendigen Informationen nur noch sehr mühevoll beschaffen. Zwar waren sich alle Akteure einig, dass man in den Finanzämtern diese Informationen zwingend benötigte. Aber man stritt zwei Jahre lang um die Kosten für einen elektronischen Abruf der Kfz-Steuer-Daten beim inzwischen zuständigen Zoll. Nun wurde der Knoten für erste durchschlagen: der Bundestag beschloss eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, wonach künftig zusätzlich zur Steuerfahndung auch die Außenprüfung und die Vollstreckung die Kfz-Daten elektronisch beim Kraftfahrtbundesamt abrufen können. Die notwendige Zustimmung des Bundesrates steht noch aus, aber die technische Umsetzung soll noch in diesem Jahr erfolgen. Ein Wermutstropfen bleibt: Die Veranlagung ist derzeit bei der Abfrage außen vor. Als Fachgewerkschaft werden wir also weiter auf eine umfassende Lösung drängen. Unter dem Strich jedoch eine wichtiger Etappen-Erfolg der DSTG: Wir haben diesen Zugriff von Anfang an gefordert, nicht weil wir datenwütig sind, sondern weil die Informationen für steuerliche Zwecke unverzichtbar sind. Beim Übergang der Kfz-Steuer auf den Bund haben die Strategen am „Grünen Tisch“ diesen wichtigen Punkt schlichtweg vergessen.
Unter Hinweis auf die in Artikel 108 Absatz 2 des Grundgesetzes gebotene „Einheitlichkeit der Ausbildung der Beamten“ vereinbarten die DSTG-Vertreter mit dem BMF abschließend einen vertieften Meinungsaustausch und stellten in diesem Zusammenhang auch den kompetenten DSTG-Bildungsausschuss vor.
Das Gespräch verlief in guter und konstruktiver Atmosphäre. Von Seiten des BMF nahmen noch Herr Ministerialdirigent Dr. Hans-Ulrich Misera und Frau Ministerialrätin Elke Pedlack teil; zur DSTG-Delegation gehörten Bundesgeschäftsführer Rafael Zender und Referent Jan Wernicke.