Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) hat ihre Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Während wichtige Modernisierungsschritte begrüßt werden, sieht die DSTG in zentralen Punkten wie der Betrugsbekämpfung und der KI-Nutzung noch erheblichen Nachbesserungsbedarf im Entwurf .
DSTG zum JStG 2026: Modernisierung ja, aber praxistauglich
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) hat ihre Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Während wichtige Modernisierungsschritte begrüßt werden, sieht die DSTG in zentralen Punkten wie der Betrugsbekämpfung und der KI-Nutzung noch erheblichen Nachbesserungsbedarf im Entwurf.
Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) zeigt an vielen Stellen den Willen des Gesetzgebers, die Digitalisierung der Steuerverwaltung voranzutreiben. Die DSTG begrüßt ausdrücklich zukunftsweisende Schritte wie die geplante KI-Rechtsgrundlage (§ 29c AO-E), die automatisierte Kontenpfändung (§ 309a AO-E) und das Erklärungsmodell bei der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2c UStG-E).
Gleichzeitig warnt die Gewerkschaft jedoch nachdrücklich vor handwerklichen Fehlern, die zu massiven Vollzugsdefiziten führen und die Belastbarkeit der Beschäftigten in den Finanzämtern über Gebühr strapazieren könnten.
Die Kernforderungen der DSTG im Überblick:
Fazit: Verfahrensvereinfachungen dürfen nicht zu neuen Steuerschlupflöchern führen. Jede Neuregelung muss vollzugstauglich und KONSENS-fähig sein. Die DSTG appelliert an den Gesetzgeber, den Entwurf grundlegend nachzubessern, um den ehrlichen Steuerzahler zu schützen und die Arbeitsfähigkeit der Finanzverwaltung zu sichern.
Die vollständige Stellungnahme steht ab sofort als Download zur Verfügung:
DSTG Stellungnahme um Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)