DSTG zum Kindergeld: Bürokratieabbau ja
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) hat ihre Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt. Sie begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum antragslosen Kindergeld nachdrücklich, lehnt den Antrag der AfD-Fraktion zur Indexierung des Kindergeld-Exports hingegen klar ab – nicht zuletzt, weil dieser einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs widerspricht.
DSTG zum Kindergeld: Bürokratieabbau ja, Indexierung nein
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) hat ihre Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt. Sie begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum antragslosen Kindergeld nachdrücklich, lehnt den Antrag der AfD-Fraktion zur Indexierung des Kindergeld-Exports hingegen klar ab – nicht zuletzt, weil dieser einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs widerspricht.
Gegenstand der Anhörung sind zwei in Inhalt und Zielrichtung grundverschiedene Vorhaben, die lediglich den Begriff des Kindergeldes gemeinsam haben: der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum antragslosen Kindergeld (BT-Drs. 21/5874) und der Antrag der AfD-Fraktion zur Indexierung kindergeldrechtlicher Regelungen (BT-Drs. 21/6003). Die DSTG bewertet als Fachgewerkschaft der Steuerverwaltung beide Entwürfe aus der Praxis – und kommt zu gegensätzlichen Ergebnissen.
Die Kernaussagen der DSTG im Überblick:
- Antragsloses Kindergeld – ein überfälliger Schritt: Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum antragslosen Kindergeld begrüßt die DSTG nachdrücklich. Liegen der Familienkasse die entscheidungserheblichen Daten bereits vor, soll das Kindergeld künftig ohne gesonderten Antrag ausgezahlt werden. Das verwirklicht das „Once-Only-Prinzip", entlastet die Bürgerinnen und Bürger gerade in der sensiblen Phase rund um die Geburt um rund 205.000 Stunden jährlich und stärkt das Vertrauen in einen modernen, dienenden Staat.
- Vom Ermessen zum Regelfall: Die antragslose Gewährung ist bislang nur als Möglichkeit der Familienkasse ausgestaltet. Die DSTG regt an zu prüfen, ob sie dort, wo alle Voraussetzungen zweifelsfrei vorliegen, zum Regelfall werden kann – um Ermessensspielräume und uneinheitliche Praxis zu vermeiden. Begleitend müssen Datenschutz und Zweckbindung gewahrt und die Beschäftigten frühzeitig geschult werden.
- Indexierung – mehr Bürokratie statt weniger: Den Antrag der AfD-Fraktion zur Indexierung des Kindergeld-Exports lehnt die DSTG ab. Eine Staffelung nach dem Wohnsitzstaat des Kindes erzeugt erheblichen Verwaltungsaufwand: Der Antrag selbst beziffert allein die einmalige maschinelle Umstellung auf über 10 Millionen Euro und räumt einen laufenden Mehraufwand „in nicht bezifferbarer Höhe" ein. Für Familien tritt an die Stelle einer verlässlichen Leistung ein jederzeit anpassbarer Betrag – mit absehbar steigenden Einspruchs- und Klagezahlen.
- Unionsrechtlich auf tönernen Füßen: Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16. April 2026 (Rs. C-642/24, Bayerisches Familiengeld) festgestellt, dass die Indexierung von Familienleistungen nach dem Wohnsitzstaat der Kinder gegen Unionsrecht verstößt. Das österreichische Beispiel zeigt, wohin ein solcher Weg führt: Dort wurde eine nahezu wortgleiche Indexierung nach dem EuGH-Urteil C-328/20 rückwirkend aufgehoben und musste mit erheblichem Aufwand nachgezahlt werden. Die im Antrag veranschlagten Mehreinnahmen sind daher kein verlässlicher Ertrag, sondern eine absehbare Rückabwicklungs- und Nachzahlungsverpflichtung.
- Ein Selbstwiderspruch im eigenen System: Genau jene Kürzung nach Wohnsitzstaat, die der Antrag der AfD-Fraktion beim Kindergeld neu einführen will, hat der Gesetzgeber beim steuerlichen Kinderfreibetrag und beim BEA-Freibetrag in unmittelbarer Reaktion auf das EuGH-Urteil C-328/20 gerade erst abgeschafft – für Kinder im EU-/EWR-Raum sind diese Freibeträge seither ungekürzt zu gewähren. Der Antrag beruft sich dabei sogar auf eben jene Ländergruppeneinteilung des BMF, die die Kürzung für EU-/EWR-Kinder ausdrücklich ausschließt.
Fazit: Verfahrensvereinfachungen, die den Bürgern dienen und die Verwaltung entlasten, verdienen Unterstützung – Konstruktionen, die einer höchstrichterlichen Überprüfung nach gegenwärtigem Stand nicht standhalten und die Beschäftigten doppelt belasten, dagegen nicht. Über beide Vorhaben hinaus regt die DSTG an, mittelfristig eine einheitliche, einkommensunabhängige Kindergrundförderung zu prüfen, die das Kind so weit wie möglich aus der Komplexität des Einkommensteuerrechts herauslöst – ein Kind, ein einheitlicher Anspruch, ein automatisierter Prozess.
Die vollständige Stellungnahme steht ab sofort als Download zur Verfügung:
DSTG-Stellungnahme zum antragslosen Kindergeld (BT-Drs. 21/5874) und zur Indexierung kindergeldrechtlicher Regelungen (BT-Drs. 21/6003)