Die DSTG begrüßt den Plan der Bundesregierung, noch im Sommer eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel einer Verdopplung der steuerlichen Pauschbeträge für Schwerbehinderte auf den Weg zu bringen. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat könnten dann im Herbst ein Gesetz beschließen.
Das Vorhaben geht auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zurück. Die Pauschbeträge sind seit 1975 unverändert. Nach rund 45 Jahren kommt jetzt Bewegung in die Sache.
Der DSTG-Bundesvorsitzende, Thomas Eigenthaler, sagte in einem ersten Statement: „Das ist ein überfälliger Akt steuerlicher Gerechtigkeit gegenüber Menschen mit Handicap. Wir begrüßen das sehr.“ Eine Verdopplung sei angemessen, nachdem man mehr als vier Jahrzehnte lang nicht angepasst habe. Der Vorschlag baue auch Bürokratie ab, da man nicht mehr auf Einzelnachweise der Betroffenen abstellen müsse.
Bei einer Mitglieder-Mitmachaktion zum „Tag der Steuergerechtigkeit 2019“ hatten die DSTG-Mitglieder die Nichtanpassung seit 1975 als eine der „drei größten Steuerungerechtigkeiten“ gebrandmarkt.