17. Februar 2022

Reichhaltiges Potpourri an Steuerthemen

Erster Dialog mit Finanzpolitischem Sprecher Herbrand

Zu einem ersten Meinungsaustausch über steuerpolitische Fragen trafen sich heute in Berlin der neue Finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Markus Herbrand, und der DSTG-Bundesvorsitzende, Thomas Eigenthaler. Der 51 Jahre alte Abgeordnete aus Schleiden ist seit 2017 über die NRW-Landesliste Mitglied des Deutschen Bundestages und übt die verantwortungsvolle Sprecherfunktion seit Herbst 2021 aus.

Der Rheinländer Markus Herbrand ist ein versierter Kenner des Steuerrechts. Er absolvierte die Ausbildung im gehobenen Steuerverwaltungsdienst in NRW und erwarb sich dadurch den Grad „Diplom-Finanzwirt (FH)“. Nach seiner Ausbildung wechselte er in den steuerberatenden Beruf und legte einige Jahre später das Steuerberaterexamen ab. Seit 1999 ist er Inhaber einer Steuerberatungskanzlei. Nach den Wahlen 2017 und 2021 wurde Herbrand ordentliches Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags. Bekannt wurde er dabei durch seinen Einsatz bei der Bekämpfung von Geldwäsche sowie mit seinen kritischen Äußerungen zum aus seiner Sicht unzureichenden Stand der Digitalisierung in der Steuerverwaltung.

Themen des interessanten und fachkundigen Meinungsaustauschs, an dem auch Herbrands Mitarbeiter Simon Forster teilnahm, waren die steuerpolitischen Festlegungen des Ampel-Koalitionsvertrages, der Kabinettsentwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema „Vollverzinsung im Steuerrecht“ sowie aktuelle Fragen zur Betriebsprüfung.

DSTG-Chef Eigenthaler überreichte dem FDP-Politiker eine Analyse der DSTG zu steuer- und finanzspezifischen Fragen des Koalitionsvertrages. Interessierte Leserinnen und Leser finden dieses Papier auch auf der Homepage der DSTG unter www.DSTG.de. Mit Blick auf die Abgabenfreiheit von Corona-Prämien warb Eigenthaler nachdrücklich für eine Verlängerung der Auszahlungsfrist bis 31. Dezember 2022 und mit Blick auf die lange Dauer der Pandemie auch für eine Erhöhung des steuerfreien Betrages.

Thema „Vollverzinsung im Steuerrecht“: Hier muss nach der klaren Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts bis spätestens 31. Juli 2022 eine neue Regelung gefunden werden. Eigenthaler sprach sich gegen eine völlige Abschaffung der Verzinsung aus. „Der Fiskus darf gerade in BP-Fällen kein Kreditgeber ohne jede Sicherheit und ohne jedes Preisschild sein“, fasste Eigenthaler seine Bedenken gegenüber einem „Zins Null“ zusammen. Zudem sei eine rückwirkende Nullverzinsung von Erstattungen rechtlich problematisch, so Eigenthaler in seiner Bewertung. Flexible Zinssysteme – anknüpfend an EZB-Basiszinsen – seien wiederum in der Praxis schwer nachvollziehbar. Er werbe daher für einen fixen Zinsfuß für alle steuerlichen Verzinsungsarten auf einem niedrigeren Niveau als bisher.

Kritisch äußerte sich der DSTG-Bundesvorsitzende zu Überlegungen, Betriebsprüfungen (BP) durch Änderungen der Abgabenordnung „schneller“ zu erledigen. „Wer eine schnellere BP möchte, erreicht dies nicht durch eine Änderung von Paragrafen, sondern muss in erster Linie mehr Prüfer einsetzen“, bilanzierte Eigenthaler.

Die beiden Diplom-Finanzwirte Markus Herbrand und Thomas Eigenthaler schätzen sich fachlich und menschlich, so dass die Gespräche zeitnah fortgesetzt werden sollen.