Am 17. Mai fand eine Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Steueroasenabwehrgesetz statt. Der stellvertretende DSTG-Bundesvorsitzende, Florian Köbler, attestierte dem Gesetzgeber gute Arbeit, forderte aber mehr Mut: „Es wäre töricht, das Gesetz lediglich auf die zwölf Länder anzuwenden, die in der ,Schwarzen Liste‘ der EU aufgeführt sind. Wir wissen, dass es eine Reihe weiterer, viel prominenterer Steueroasen gibt, auch in der EU“. Köbler vertrat die DSTG bei der Anhörung.
Auf der Schlussgeraden der Legislaturperiode brachte die Bundesregierung das „Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze“ in den Bundestag ein. Den Kern des Gesetzespakets bildet das sogenannte Steueroasen-Abwehr-gesetz (StAbwG), das die Steuerflucht aus Deutschland erschweren und die Steuergerechtigkeit stärken soll.
Die enthaltenen Regelungen sollen immer dann zur Anwendung kommen, wenn ein Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungsverhältnisse in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet unterhält. Ein Steuerhoheitsgebiet gilt als nicht kooperativ, wenn es anerkannte Standards in den Bereichen Transparenz in Steuersachen, unfairen Steuerwettbewerb und bei der Umsetzung der verbindlichen BEPS-Mindeststandards nicht erfüllt. Das Land wird dann auf der sogenannten „Schwarzen Liste“ der EU geführt. Die nicht kooperativen Staaten für Zwecke des Gesetzes sowie insbesondere der Zeitpunkt, an dem sich deren Qualifikation ändert, werden per Rechtsverordnung festgelegt.
Der stellvertretende DSTG-Bundesvorsitzende wies darauf hin, dass mit der reinen Beschränkung auf die EU-Liste der Großteil der Steuervermeidung ungehindert weitergehen werde. Allein nach den EU-Kriterien müssten nicht zwölf, sondern 35 Staaten auf dieser Liste stehen – offenbar sei dies aber politisch nicht gewollt oder durchsetzbar. Köbler forderte: „Deutschland braucht Mut, um mit gutem Beispiel voranzugehen. Es braucht neben der EU-Liste eine eigene Einschätzung, welches Steuergebiet unkooperativ ist. Die Voraussetzungen für eine solche Einstufung stellt das Gesetz zur Verfügung.“
Der Rat der Europäischen Union hat in den Schlussfolgerungen zur „Schwarzen Liste“ der EU vier mögliche Abwehrmaßnahmen gegen Steueroasen genannt, von denen jedes Mitgliedsland mindestens eine umsetzen muss. Mit dem Gesetzentwurf sollen nun alle vier Abwehrmaßnahmen implementiert werden. Während die Wirtschaftsverbände in der Anhörung von einer „überschießenden“ Regulierung sprachen, die für das „Exportland Deutschland“ einen Wettbewerbsnachteil darstelle, zeigte sich Köbler erfreut: „Es müssen alle Möglichkeiten ausgenutzt werden, um Steueroasen auszutrocknen und fairen Wettbewerb zu ermöglichen.“