30. März 2017

DSTG im Gespräch mit Spitzenvertretern der Steuerverwaltungen

Herausforderungen der Steuerverwaltung auf den Punkt gebracht

Zum inzwischen Tradition gewordenen Jahresgespräch traf die DSTG-Bundesleitung Ende März mit den Spitzenvertretern der deutschen Finanzverwaltungen aus Bund und Ländern zusammen. Da die fiskale Arbeitswelt immer frauengeprägter wird, nahmen mit den Vorsitzenden der Frauenvertretungen des dbb und der DSTG Helene Wildfeuer und Milanie Hengst auch Expertinnen für frauenspezifische Steuer- und Organisationsfragen teil.

Mit dem Erfolgsfazit, dass mit dem Scheitern des Deutsch-Schweizer Steuerabkommens, dem internationalen Steuerdatenaustausch und der im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Abschaffung des Paragrafen 30a der Abgabenordnung Vorstellungen der DSTG Realität geworden sind, die seinerzeit niemand für möglich hielt, leitete DSTG-Chef Thomas Eigenthaler auf die aktuelle Fiskallandschaft und damit zu erörternde Anschlussthemen über.

So sei mit dem automatischen internationalen Datenaustausch die Frage verbunden, warum nicht auch der automatische nationale Datenaustausch angesteuert werde, zumal diese Privilegierung der Inländer als europarechtswidrig eingestuft werden könne. Übereinstimmung bestand bei der Einschätzung, dass der nationale Datenaustausch angesichts der 400 Mio. Konten in Deutschland nur mit einer funktionierenden IT-Unterstützung denkbar sei.

Auch die Sinnhaftigkeit der anonymen 25- prozentigen Abgeltungssteuer wurde hinterfragt, zumal angesichts des Datenaustausches der seinerzeitige Slogan „lieber 25 % von X als Nix“ als Argument ausgedient habe und mittlerweile alle Argumente entfallen seien, die in der verfassungsrechtlichen Diskussion für die Privilegierung dieser Einkunftsart angeführt werden könnten.

In einem ausführlichen Informationsaustausch wurden die Abwicklung, die präferierte Reihenfolge der Datenzeiträume und die Zeitfenster des internationalen Steuerdatenaustausches erörtert.

Anknüpfend an die Themen bei der von ihm wahrgenommenen Expertenanhörung im Bundestagsfinanzausschuss zum Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz warf Eigenthaler die Frage nach der Aktualität der wieder diskutierten Bundessteuerverwaltung auf. Übereinstimmend wurde von den Gesprächsteilnehmern die Einschätzung vertreten, dass die Einführung einer Bundessteuerverwaltung für die nächsten Jahre ernsthaft kein Thema sein werde.

Ausführlichen Diskussionsstoff bot die ressortübergreifende Erhebung der Sächsischen Staatskanzlei zur Personallage und die damit verbundene, alle Gesprächsteilnehmer betreffende Frage, wie man mit der Demographie umgehen könne. Erläutert wurden von den Teilnehmern unterschiedliche Ansätze zur Ausrichtung des Personaltableaus, wobei die Vorstellungen von der Fokussierung auf Generalisten über eine breitere Aufstellung mit Spezialisten reichten.

Erörtert wurden in diesem Zusammenhang auch die Telearbeit, Projekte „Arbeit zu den Menschen“ sowie Themen rund um Ausbildung und Nachwuchsgewinnung.

Die Bundesratsinitiativen von Hessen und Niedersachsen zur Grundsteuer sowie die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren zur Grundsteuer forderten angesichts der damit verbundenen Notwendigkeit, 35 Mio. Grundstücke einer Neubewertung zu unterwerfen, ebenfalls breiten Raum in der Diskussion. So unterschiedlich die Einschätzungen und Erwartungen bezüglich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts waren, so einheitlich war die Einschätzung, dass dringender Handlungsbedarf besteht und zur Bewältigung dieser Massenaufgabe rechtzeitig das notwendige Personal eingestellt werden muss.

Mit dem Fazit aller am Gespräch Beteiligten, dass dieser mehrstündige anspruchsvolle Gedankenaustausch einen beträchtlichen Informationsgewinn gebracht hat, ist die Grundlage für die Fortführung dieser Gesprächsplattform im nächsten Jahr bereits gelegt.