In Fortführung eines kontinuierlich sachorientierten steuerpolitischen Gedankenaustausches zwischen der DSTG und dem Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) konnte DSTG-Chef Thomas Eigenthaler den BVL-Geschäftsführer, Uwe Rauhöft, und den Verbandssprecher, Ingo Bettels, heute in der Bundesgeschäftsstelle begrüßen. Für die DSTG nahm Bundesgeschäftsführer Rafael Zender ebenfalls an dem Gespräch teil.
Auf der Agenda standen naturgemäß die Regelungen des Corona-Steuerhilfegesetzes I und II sowie weitere steuerrechtliche Vorschläge, die dazu dienen sollen, der durch die Pandemie veränderten Arbeitswelt für Beschäftigte steuerpolitisch Rechnung zu tragen.
Bei der Diskussion über die Einführung einer Homeoffice-Pauschale wurden das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen in jedem Monat, die Unschädlichkeit von hybriden Arbeitsmodellen, die Vermeidung von Mitnahmeeffekten und die Festlegung von Parametern, um eine vollautomatische Bearbeitung der Steuererklärung zu ermöglichen, thematisiert.
Diskutiert wurde auch, ob die Homeoffice-Pauschale niedriger sein müsse als der Betrag für ein anerkanntes Arbeitszimmer. Intensiv erörtert wurden die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts beim Kurzarbeitergeld im Hinblick auf die mindestens rund 2,5 Millionen zusätzlichen Kurzarbeitergeldempfänger durch Corona, wodurch rund 2,5 Millionen Pflichtveranlagungsfälle mehr auf die Finanzämter zukommen.
Da die Zeit für das Gespräch begrenzt war, übergab Verbandssprecher Ingo Bettels DSTG-Chef Thomas Eigenthaler die aktuelle BVL-Broschüre mit den steuerpolitischen Statements und Forderungen des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine.
Entsprechend dem seit Jahren bestehenden guten Kontakt zwischen den beiden Organisationen fand der konstruktive Gedankenaustausch in angenehmer Atmosphäre statt.