02. Januar 2020

Wie Mehrarbeit besonders im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform zu bewältigen ist

Tarifkommission fordert verstärkte Einstellungen von Beschäftigten in den Ländern

Zu ihrer 101. Sitzung kam die DSTG-Tarifkommission am 12. und 13. Dezember 2019 unter Leitung ihres Vorsitzenden, Karl-Heinz Leverkus, in der DSTG-Bundesgeschäftsstelle in Berlin zusammen.

Die Tarifvertreterinnen und -vertreter aus allen Landes- und Bezirksverbänden bewältigten eine umfangreiche Tagesordnung.

Besonders herzlich begrüßt wurden mehrere neue Mitglieder in der DSTG-Tarifkommission: Silke Oligschläger, die den Bezirksverband Rheinland in der Tarifkommission vertreten wird, Maria Gohl für den Bezirksverband Württemberg und Margit Vetter für den Bezirksverband Baden, die jedoch an der Sitzungsteilnahme verhindert war. Auch nahmen der Ehrenvorsitzende der Tarifkommission, Helmut Overbeck, und der frühere Tarifreferent der DSTG, Ehrenmitglied Heinz Gewehr, an der Sitzung teil.

Aktuelle Themen auf Bundesebene

Der DSTG-Bundesvorsitzende, Thomas Eigenthaler, begrüßte zu Sitzungsbeginn die Kolleginnen und Kollegen und informierte über die aktuellen gewerkschafts- und steuerpolitischen Themen auf Bundesebene. So berichtete er über die Öffnungsklausel im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform. Diese ermögliche jedem Bundesland, von der Bundesregelung abzuweichen, was aber unter dem Strich zu einem erhöhten Programmieraufwand führe.  Noch kein Bundesland habe sich jedoch mit einem öffentlichen Gesetzentwurf aus der Deckung gewagt. Auch informierte er über die aktuelle Diskussion zur sogenannten Bonpflicht sowie zum Soli-Abbau-Gesetz.

Freizeit statt Geld

Ausgiebig, aber auch kontrovers wurde zusammen mit dem DSTG-Chef eine aktuelle Thematik diskutiert, die verstärkt aus der Kollegen- und Mitgliedschaft in die gewerkschaftliche Diskussion hineingetragen wird: Offenbar wollen immer mehr Kolleginnen und Kollegen bei den kommenden Einkommensrunden freiwillig vorübergehend auf lineare Gehaltssteigerungen verzichten und dafür im Gegenzug mehr Freizeit erhalten.

TV-L: Auslegungen des Ergebnisses der Redaktionsverhandlungen

Im Vordergrund der Beratungen standen die Erläuterungen und Auslegungen des Ergebnisses der Redaktionsverhandlungen zum TV-L – insbesondere im Hinblick auf die Überleitung aus der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppe 9a/b sowie auf die Neugestaltung der Garantiebeträge.

Ausführlich referierte Hans-Henning Merker, der stellvertretende Vorsitzende der Tarifkommission, über den Abschnitt 11 der Entgeltordnung zum TV-L, in dem die Eingruppierung der Beschäftigten in der Informationstechnik geregelt ist. Die verbesserten und verstärkten Einsatzmöglichkeiten von sogenannten Seiten- und Quereinsteigern in den Steuer- und Finanzverwaltungen wurden von der Tarifkommission sehr begrüßt – insbesondere mit Blick auf die Bewältigung der umfangreichen vorbereitenden Arbeiten im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform.

Dass die Digitalisierung in allen Tätigkeitsbereichen standfinden und auch vor der Steuerverwaltung nicht Halt machen wird, ist den Mitgliedern der Tarifkommission klar. Digitalisierungseffekte sind bereits vielfach in der Finanzverwaltung zu finden. Hier gilt es, einen zukunftssicheren Digitalisierungstarifvertrag für die Beschäftigten zu vereinbaren, der auch die Besonderheiten der Steuer- und Finanzverwaltung berücksichtigt. Für die Bundesverwaltung sollen Verhandlungen über einen entsprechenden Tarifvertrag, mit dem die Digitalisierungsprozesse im öffentlichen Dienst geregelt werden, kurzfristig beginnen.

Beträchtlicher Anteil von Tarifbeschäftigten auch künftig benötigt

Die vorgelegten schriftlichen Berichte und mündlichen Ergänzungen aus den Landes- und Bezirksverbänden zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten machten deutlich, dass auch in Zukunft ein beträchtlicher Anteil Tarifbeschäftigter benötigt wird, um die enormen Herausforderungen zu bewältigen, die auf die Finanzverwaltungen zukommen.

Arbeitsgruppe für die einheitliche Fort- und Weiterbildung

Die Tarifkommission beschloss die Einberufung einer Arbeitsgruppe, die sich mit der einheitlichen Fort- und Weiterbildung von Tarifbeschäftigten in den Ländern beschäftigen soll. Dabei wird aber nicht an einen eigenen Ausbildungsberuf gedacht; die steuerrechtliche Ausbildung soll und muss weiterhin nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz für Beamtenanwärter bestehen bleiben. Die Arbeitsgruppe soll Standards erarbeiten, wie ein schneller Einsatz in bestimmten Bereichen der Verwaltung erreicht werden kann, und dabei die notwendigen materiell-steuerrechtlichen Kenntnisse berücksichtigen.

Mit einem herzlichen Dank für ihre langjährige Mitarbeit wurde Kollegin Andrea Breuer, Bezirksverband Rheinland, aus der Tarifkommission verabschiedet.