08. Juni 2021

Neuer Glücksspielstaatsvertrag der Länder ab Juli 2021

Virtuelle Glücksspielvarianten werden legalisiert und besteuert

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 7. Juni begrüßte der DSTG-Bundesvorsitzende, Thomas Eigenthaler, die geplante Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz. Zustimmung gab es vor allem zur geplanten Besteuerung des Glücksspiels im Zusammenhang mit virtuellen Automatenspielen und mit „Online-Poker“. Eigenthaler sprach sich zudem für eine engmaschige Steuernachschau sowie für eine vorsorgende Personalplanung beim Einsatz von Prüfern im Zusammenhang mit der neuen Glücksspielbesteuerung aus.

Hintergrund des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfs ist die Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages der Bundesländer mit Wirkung zum 1. Juli 2021. Dieser sieht unter anderem eine Legalisierung des sogenannten „virtuellen Automatenspiels“ und des „Online-Poker“ vor, Glücksspielvarianten, die bislang in Deutschland nicht zulässig waren (Ausnahme: Schleswig-Holstein). Während klassische Automatenspiele – sogenannte terrestrische Automatenspiele – auf der Basis des Bruttospielertrags (Einzahlungen minus Gewinnauszahlungen) der Umsatzsteuer und der kommunalen Vergnügungsteuer unterworfen werden, sieht der Gesetzentwurf beim virtuellen Spiel einem Steuersatz von 5,3 Prozent auf den vollen Spieleinsatz (unter vorheriger Herausrechnung der Glücksspielsteuer) vor.

In der schriftlichen Stellungnahme der DSTG sowie in den Antworten Eigenthalers auf Fragen der Abgeordneten wies der Bundesvorsitzende nach, dass die herkömmliche Besteuerungsmethode beim virtuellen Automatenspiel zu nicht sachgerechten Ergebnissen führe. „Wir hätten es dann mit einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung sowie mit einem Verstoß gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zu tun“, bilanzierte Eigenthaler. Das terrestrische Spiel würde klar benachteiligt.

Die Kritik der Glücksspiel-Lobby am neuen Besteuerungssystem wies Eigenthaler in der parlamentarischen Anhörung zurück. Die Warnung der Glücksspielanbieter, eine zu hohe Besteuerung lenke die Spieler in illegale Spielangebote ab, sei nicht stichhaltig, so Eigenthaler. „Wenn wir völlig ungeprüft dem Argument ,Flucht in die Illegalität‘ folgen, dann kann der deutsche Steuerstaat auch gleich seine Kapitulation erklären“, argumentierte der DSTG-Bundesvorsitzende. „Dann können wir auch auf die Tabaksteuer und auf die Mineralölsteuer verzichten und genauso gut die Schwarzarbeit des Handwerkers zulassen“, so die Einschätzung Eigenthalers. Andersrum werde ein Schuh draus, sagte Eigenthaler: „Wer Regeln nicht befolgt, der muss als schwarzes Schaf aus der internationalen Glückspielszene herausgenommen werden.“ Dies habe auch bei Onlineplattformen mit dubiosen ausländischen Händlern funktioniert.

Kritisch merkte Eigenthaler lediglich an, dass zu seinem Erstaunen eine klare Verpflichtung zur elektronischen Steueranmeldung in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen sei. Dies sei ein Makel, den man im Verlauf der parlamentarischen Behandlung noch beheben müsse. Die schriftliche Stellungnahme der DSTG finden Interessierte unter www.dstg.de/Steuerpolitik.