„Wir brauchen Klarheit beim Thema Gemeinnützigkeit – es kann doch nicht sein, dass der Staat das Kiffen subventioniert“, fordert Köbler.
Die bevorstehende Legalisierung des Eigenanbaus von Cannabis und die Gründung sogenannter Cannabis Social Clubs werfen bedeutende steuerrechtliche Fragen auf und lassen die Finanzämter in folgenschwerer Ungewissheit. DSTG-Bundesvorsitzender Florian Köbler kritisiert die rechtliche Unklarheit der Regierung: “Wenn man Cannabis legalisiert, dann muss man sich auch um die steuerlichen Folgen kümmern.“
Sollen Cannabis Social Clubs die Vorteile gemeinnütziger Vereine genießen? Es droht Unklarheit in den Finanzämtern.
Laut Gesetz soll es ab Mitte des Jahres in Cannabis Social Clubs möglich sein, Cannabis zu züchten und zum Selbstkostenpreis an volljährige Mitglieder weiterzugeben. Dabei herrscht Unklarheit, ob die Cannabis-Clubs von den Finanzämtern als gemeinnützige Vereine anerkannt werden sollen.
Die Gesetgebung könnte dahingehend durchaus ausgelegt werden: In Paragraf 52 der Abgabenordnung wird in der Nr. 23 die Förderung von Pflanzenzucht als gemeinnütziger Zweck aufgeführt. Wurden einst Vereine für Gartenbau und Landwirtschaft damit angesprochen, identifizieren sich nun auch Cannabis-Clubs mit dem Passus.
“Die Bundesregierung muss eine einheitliche Vorgehensweise vorgeben – entweder in Form einer Verwaltungsanweisung an die Finanzämter oder besser: durch eine Klarstellung im Gesetz”, so Köbler. “Die Finanzämter im Unklaren zu lassen ist höchst fahrlässig. Hunderte Anträge auf Gemeinnützigkeit und unterschiedliche Gesetzesinterpretation können wir uns schlicht nicht leisten.”
Subventioniert der Staat das Kiffen?
Gemeinnützigkeit bringt viele steuerliche Vorteile: Vereine dürfen etwa
Spendenbescheinigungen ausstellen, die Spender von der Steuer absetzen dürfen. Das bietet großen Anreiz für Unternehmen und Privatpersonen, einen Verein finanziell zu unterstützen.
Aber auch die Ehrenamtspauschale des § 3 Nr. 26a EStG lockt: 840 Euro können hier jährlich vom gemeinnützigen Verein als Aufwandsentschädigung steuer- und sozialabgabenfrei ausbezahlt werden. Daneben erhalten Vereine Fördermittel, sind von der Steuer befreit und es gilt für sie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %.
„Wir brauchen Klarheit beim Thema Gemeinnützigkeit – es kann doch nicht sein, dass der Staat das Kiffen subventioniert“, fordert Köbler.
Am Alkohol verdient der Staat kräftig mit, doch Kiffen ist steuerfrei?
Florian Köbler wirft die Frage auf, warum der Konsum von Cannabis steuerfrei sein soll – während der Staat bei Alkoholgenuss und Tabak-Produkten kräftig mitverdient. Denn auf viele alkoholische Getränke fallen satte 19 % Mehrwertsteuer an.
Neben der Umsatzsteuer kassiert der Staat jährlich rund 3,1 Milliarden Euro durch Spezialsteuern. Darunter fallen die Alkoholsteuer auf Schnaps, Branntweinsteuer,
Alkopopsteuer, Schaumweinsteuer und Biersteuer.
Während bei jedem Drink und jeder Zigarette die Staatskasse kräftig klingelt, verzichtet der Staat bisher auf Einnahmen beim Cannabis-Konsum. Weder Umsatzsteuer noch die Einführung einer Cannabissteuer sind geplant. Laut Statista fallen somit schätzungsweise 3,3 Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen weg.
“Rein wirtschaftlich gesehen ist der Verzicht auf eine Cannabis-Besteuerung nicht klug. Wir müssen darüber nachdenken, ob es in Zukunft eine Cannabissteuer braucht“, so Köbler. “Dann wären auch mehr Mittel für die Jugendprävention verfügbar. Oder: Haushaltslücken werden geschlossen.”