Die DSTG hat zum Referentenentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) Stellung bezogen. In ihrer ausführlichen Stellungnahme äußert die DSTG deutliche Kritik an den geplanten Änderungen der Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht.
Die vorgesehene Verkürzung von 10 auf 8 Jahre wird nach Schätzungen des Bundesministeriums der Justiz zu Steuerausfällen von mindestens 200 Millionen Euro pro Jahr führen. Dies ist für uns nicht hinnehmbar und steht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Steuergerechtigkeit. Zudem halten wir die Verkürzung um lediglich 2 Jahre angesichts des Digitalisierungsgrades in den Unternehmen für wenig zielführend und die Entlastungswirkung für überschätzt.
Wir sehen die Gefahr, dass durch verkürzte Aufbewahrungsfristen Steuerhinterziehung schwieriger aufzudecken ist und fordern stattdessen eine konsequentere Digitalisierung der Verwaltung.
Lesen Sie hier unsere ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes IV und informieren Sie sich über unsere konkrete Kritik und Verbesserungsvorschläge.
Weitere Stellungnahmen der DSTG sind in der Rubrik Steuerpolitik veröffentlicht.