Bei einer parlamentarischen Anhörung vor dem Hauptausschuss des Deutschen Bundestages am 15. November sprach sich der DSTG-Bundesvorsitzende, Thomas Eigenthaler, klar für eine Neufestlegung des pauschalen Umsatz- und Vorsteuersatzes für Land- und Forstwirte aus. „§ 24 Umsatzsteuergesetz ist als Erleichterung in finanzieller und organisatorischer Hinsicht konzipiert, darf aber nicht still und heimlich zu einer Steuersubvention werden“, betonte der DSTG-Vorsitzende vor den Abgeordneten im Rahmen einer virtuell durchgeführten Befragung von Sachverständigen.
Gegenstand der Anhörung war der Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht“ (BT-Drucksache 20/12). Zuvor hatte der Bundesrechnungshof eine Reduzierung des aktuellen Steuersatzes von 10,7 Prozent auf der Basis volkswirtschaftlicher Rahmendaten gefordert.
Aber auch die EU-Kommission wurde durch eine Beschwerde französischer Landwirte auf den Plan gerufen und leitete ein „Beihilfeverfahren“ ein. Sie möchte damit feststellen, ob die „Erleichterung“ in Deutschland zu üppig sei und damit zu einem indirekten Nachteil europäischer Wettbewerber auf dem Agrarsektor führe.
Dieser Vorgang ist umso relevanter, weil § 24 UStG der EU-Kommission ohnehin wegen seines weiten Anwendungsbereichs ein Dorn im Auge ist. Die Kommission hatte gegenüber Deutschland bereits länger ein „Vertragsverletzungsverfahren“ eingeleitet. Trotz eines „Rettungsversuchs“ Deutschlands im Jahressteuergesetz 2020 (Einführung einer 600.000-Euro-Umsatzgrenze für die Anwendung des § 24 UStG) ist dieses Verfahren immer noch anhängig, und sein Ausgang ist ungewiss.
Der Steuersatz soll nach dem aktuellen Gesetzentwurf von 10,7 Prozent auf 9,5 Prozent abgesenkt werden. Diese Neujustierung wird von der DSTG begrüßt. Es stellte sich durch vielerlei Berechnungen nämlich heraus, dass der aktuelle Satz zu hoch ist, insbesondere in Fällen hoher Wertschöpfung.
In der Anhörung warb DSTG-Chef Eigenthaler auch klar für ein künftig regelmäßig durchzuführendes „Monitoring“, also eine regelmäßige ökonomische Überprüfung der Daten als Grundlage für ein künftiges Tätigwerden des parlamentarischen Gesetzgebers. In der Anhörung stellte sich Eigenthaler daher klar hinter einen neuen § 24 Abs. 5 UStG, der dieses so regelt.
Zusätzlich warb Eigenthaler in der Anhörung dafür, den Komplex „Photovoltaikanlagen“ rechtssicher und durch das Parlament zu regeln. Dies hatte zuvor auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme gefordert. „Zwei vermutlich gut gemeinte BMF-Schreiben haben in der Verwaltungspraxis bisher Irritationen hinterlassen und viele Zweifelsfragen aufgeworfen“, betonte der Gewerkschaftschef und bezog sich auf kritische Stimmen aus dem Kollegenkreis der Finanzämter.
Die schriftliche Stellungnahme der DSTG finden Sie auf DSTG.de unter Steuerpolitik.