31. August 2022

Die Bundesfrauenvertretung nimmt die digitale Arbeitswelt in den Fokus

Arbeiten 4.0 – digital und flexibel – für die Menschen!

Innerhalb kürzester Zeit hat sich unsere Arbeitswelt rasant verändert. Diese Entwicklung zu begleiten ist ein eminent wichtiges Thema, das die DSTG-Bundesfrauenvertretung auf ihre Agenda gesetzt hat.

Auch im öffentlichen Dienst setzen sich – getrieben durch die erforderlichen Corona-Maßnahmen – nun moderne Arbeitsmodelle durch, weg von den starren Kernzeiten und der Präsenzkultur im Büro.„Zusammen mit der Bundesleitung wollen wir dafür kämpfen, dass die Forderungen zu flexiblem Arbeiten umgesetzt werden, die der Steuer-Gewerkschaftag am 22. Juni in einem Leitantrag verabschiedet hat“, berichtet Johanna Mieder, die Vorsitzende der DSTG-Bundesfrauenvertretung. „Wir müssen beobachten und evaluieren, wie sich die erweiterten Möglichkeiten von Homeoffice und Telearbeit auf die Beschäftigten auswirken.“

Die Dienstherren haben die Erfahrungen aus der Corona-Zeit analysiert und moderne Dienstvereinbarungen zur Telearbeit mit den Personalvertretungen auf den Weg gebracht. „Wie wir es seit der Föderalismusreform gewohnt sind, ist das Resultat auch hier ein deutschlandweiter Flickenteppich“, kritisiert Mieder. Daher wollen die DSTG-Frauen die Dienstvereinbarungen genau unter die Lupe nehmen und vergleichen: Was mussgeregelt werden, um den Dienstbetrieb zu gewährleisten,und wo stehen bürokratische Überregulierungen dem flexiblen Arbeiten entgegen?

Aus zahlreichen Studien sei bekannt, dass junge Menschen ihren Arbeitsplatz danach auswählen, ob sie die Arbeit frei und eigenverantwortlich gestalten dürfen, mit moderner Technik an unterschiedlichen Orten arbeiten können und dabei Zeit für die Familie haben, so Mieder. Daher werde das Angebot der Finanzverwaltung in diesem Bereich essenziell für die Nachwuchs­gewinnung sein.

Trotz aller Euphorie ob der positiven Entwicklungen bei den Arbeitsbedingungen müsse aber auch sehr genau darauf geachtet werden, die Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren. Welche Bedürfnisse haben sie am privaten Arbeitsplatz? Hat der Dienstherr für Unfall- und Versicherungsschutz gesorgt? Was passiert mit dem Sozialgefüge in der Behörde – gibt es ausreichend Kommunikationsmöglichkeiten, um den Anschluss an die Kolleginnen und Kollegen nicht zu verlieren?

„Neben den Dienstvereinbarungen, die zukünftig regelmäßig überprüft und angepasst werden müssen, erfordern die neuen Rahmenbedingungen auch eine Anpassung der Beurteilungsrichtlinien, der Ausbildungsordnung und weiterer Verordnungen“, resümiert Mieder. „Das werden wir sehr genau im Blick haben und einfordern. Auch die moderne Arbeitswelt muss die Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigen!“