19. Mai 2020

DSTG-Spitze trifft Schweriner Finanzminister

„Beschäftigte in den Finanzbehörden sind stille Helden des Alltags“

  • Foto: DSTG
    Reinhard Meyer, Anke Niedergesäß, Frank Höhne und Thomas Eigenthaler (von links)

Wertschätzung für die Beschäftigten in der Finanzverwaltung, die anstehende Grundsteuerreform sowie die Besteuerung der „Soforthilfen“ im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen waren die zentralen Themen bei einem Gespräch des DSTG-Bundesvorsitzenden, Thomas Eigenthaler, mit dem Minister der Finanzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Reinhard Meyer (SPD), am 18. Mai in Schwerin. Begleitet wurde der Bundesvorsitzende vom Chef des DSTG-Landesverbandes, Frank Höhne. Aus dem Ministerium nahm die Leiterin der Steuerabteilung, Anke Niedergesäß, an dem Treffen teil.

Eigenthaler und Höhne würdigten gleich zu Beginn des Gesprächs, dass der Minister in der Wochenendausgabe der Schweriner Volkszeitung Dank und Anerkennung gegenüber seinen Beschäftigten ausgesprochen habe. Der Minister hatte im Interview betont, dass die steuerlichen Hilfsmaßnahmen neben dem „Alltagsgeschäft“ hätten bewältigt werden müssen, und kam zu dem Schluss: „Für mich gehören daher auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern zu den stillen Helden des Alltags, die den Laden am Laufen halten.“

Der Minister gelange damit – so Eigenthaler und Höhne – zu der gleichen Einschätzung wie die DSTG; sie empfahlen, auf diesem Weg bekundeter Wertschätzung fortzufahren. „Ein Berufsstand, dem der Wind fast immer kalt ins Gesicht pfeift, braucht die motivierende Unterstützung des zuständigen Fachministers“, erklärte DSTG-Chef Eigenthaler. „Daher danken wir dem Minister ausdrücklich“, so Eigenthaler und Höhne.

Diskussion über die Reform der Grundsteuer

Breiten Raum nahm bei dem Treffen die Grundsteuerreformdiskussion ein. Hierzu wurden das Bundesmodell und die aktuell diskutierten Ländermodelle eingehend besprochen und bewertet. Minister Meyer wies darauf hin, dass man sich noch nicht endgültig für ein bestimmtes Modell entschieden habe, jedoch lasse der begrenzte finanzielle Spielraum des Landes die Entwicklung eines eigenen Modells vermutlich nicht zu.

Nach Einschätzung der DSTG ist infolgedessen eher mit der Übernahme des Bundesmodells und der dazu zentral durch Bayern entwickelten Software zu rechnen. Die DSTG-Vertreter wiesen auf den zusätzlichen Personalbedarf hin, den die Reform auslöse, zumal die zeitlichen Vorgaben sehr eng seien.

Steuerliche Behandlung von Soforthilfen

Thema war auch die steuerliche Behandlung der Soforthilfen. Einigkeit bestand zunächst darüber, dass es der Finanzverwaltung generell – und so auch in Mecklenburg-Vorpommern – an Ressourcen fehle, um die ausgezahlten Soforthilfen auf ihre Richtigkeit hin zu evaluieren. „Wir sind für die Besteuerung zuständig, aber nicht für eine etwaige Rückforderung von Zuschüssen“, bilanzierten Eigenthaler und Höhne.

Die Zahlung und eventuelle Rückzahlungen müssten deshalb klar von der Besteuerung der Zuschüsse getrennt werden. Man könne im Einzelfall Amtshilfe leisten, aber nicht alle Zuschussakten ein zweites Mal auf Fehler hin durchforsten.

Einigkeit bestand bei den Gesprächspartnern, dass es alsbald zu einem „Kontrollmitteilungsverfahren“ kommen müsse – und zwar auf digitaler Basis. „Mit Hunderttausenden von Papierzetteln unterschiedlichster Formate können wir nicht mehr arbeiten“, sagte Eigenthaler und wies auf den hohen Grad der Digitalisierung in der Steuerverwaltung hin.

Unstreitig war in der Diskussion, dass die betroffenen Unternehmer und ihre Berater jedenfalls einer glasklaren Steuererklärungspflicht unterlägen. „Wer die Angaben vorsätzlich unterschlägt, begeht Steuerhinterziehung“, warnte Eigenthaler schon im Vorfeld mögliche Trickser.

10 Millionen Fälle mit Progressionsvorbehalt

Angesprochen wurden auch das Thema Progressionsvorbehalt im Zusammenhang mit dem steuerfreien Kurzarbeitergeld. „Wir haben aktuelle 10 Millionen Kurzarbeitsfälle in Deutschland. Das sind potenziell 10 Millionen Fälle mit Progressionsvorbehalt und einer Steuererklärungspflicht“, bilanzierte Eigenthaler.

Dies werde zu einem Riesenaufwand in den Finanzämtern und zu erheblicher Kritik unter den betroffenen Beziehern von Kurzarbeitsgeld führen, befürchteten Eigenthaler und Höhne. Dies gelte umso mehr, als einem steuerlichen Laien die Wirkweise des Progressionsvorbehaltes kaum zu erklären sei.

„Dieser Punkt bringt millionenfachen Ärger“, warnten die DSTG-Vertreter. Sie schlugen vor, den Progressionsvorbehalt für Kurzarbeitsgeld im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für das Steuerjahr 2020 auszusetzen und von vornherein auf eine Modifizierung des Steuersatzes zu verzichten. Der Minister und die Abteilungsleiterin sagten eine Prüfung dieses Vorschlages zu.

Der Austausch wird weiter intensiviert

Das Gespräch fand in einem sehr guten Klima statt und wird Anfang Juni zwischen dem Minister und dem Landesvorsitzenden weiter intensiviert.

 

 

Hintergrundinformation

Der am 5. September 1959 in Bonn geborene Reinhard Meyer ist seit dem 22. Mai 2019 Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zuvor war er ab Januar 2018 Chef der Staatskanzlei des Bundeslandes unter Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Dieses Amt übte er bereits schon einmal zwischen 2006 und Juni 2012 unter den Ministerpräsidenten Harald Ringstorff und Erwin Sellering aus. Von Juni 2012 bis Juni 2017 war Meyer Minister für Wirtschaft und Arbeit des Landes Schleswig-Holstein im Kabinett Albig (SPD).