10. April 2018

Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig

DSTG fordert personelle und technische „Aufrüstung“ der Bewertungsstellen

  • Vor dem Bundesverfassungsgericht
    Foto: DSTG
    Der DSTG-Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem Urteil vom 10. April 2018 die der Grundsteuer zugrundeliegende Einheitsbewertung von Grundvermögen für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz erklärt. Die DSTG war bei der Urteilsverkündung durch den Bundesvorsitzenden Thomas Eigenthaler und seinen Stellvertreter Florian Köbler vertreten.

Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 (für die alten Bundesländer) führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt.
Der Erste Senat des BVerfG hat die Fortgeltung der verfassungswidrigen Regelungen angeordnet und zwei entscheidende Fristen gesetzt.

  1. In einem ersten Schritt hat der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden.
  2. Nach der Verkündung der Neuregelung dürfen die verfassungswidrigen Regelungen für weitere fünf Jahre, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden.

Für Kalenderjahre ab 2025 ist dem BVerfG-Urteil zufolge eine Grundsteuererhebung auf der Basis früherer bestandskräftiger Einheitswert- oder Grundsteuermessbescheide ausgeschlossen.

Damit bleiben den Ländern nur knappe sieben Jahre, um ihre Bewertungsstellen in den Finanzämtern auf die bevorstehende Mammutaufgabe, der Neubewertung von rund 35 Mio Grundstücken, vorzubereiten.

DSTG-Chef Thomas Eigenthaler fordert daher entschiedenes Handeln:
„Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt gemeinsam an einem Strang ziehen und sich zügig auf ein machbares Reformkonzept einigen – am besten im engen Austausch mit den zuständigen Finanzbehörden, die das entscheidende Umsetzungs-Know how haben. Fest steht schon jetzt, dass die Bewertungsstellen derzeit weder personell noch technisch für eine neue Hauptfeststellung bei über 35 Millionen Grundstückseinheiten gerüstet sind“, unterstrich der DSTG-Vorsitzende.

Besonders kritisch sei vor allem der Zeitfaktor. „Je spitzer wir künftig rechnen müssen, desto länger wird es dauern. Insofern sind alle Beteiligten gut beraten, jetzt sämtliche Parameter und Experteneinschätzungen bei der Konstruktion des neuen Grundsteuer-Systems zu berücksichtigen“, so Eigenthaler.