Nach der Tarifeinigung
DSTG fordert zeit- und wirkungsgleiche Übertragung ohne Wenn und Aber!
Nach dem Abschluss der Tarifverhandlungen mit den Ländern hat DSTG-Bundesvorsitzender Thomas Eigenthaler im Hinblick auf die Tarifbeschäftigten in der Finanzverwaltung ein positives Fazit gezogen. „Der vereinbarte Mindestbetrag (75 Euro/Monat) wird vor allem im unteren und mittleren Tarifbereich zu einem spürbaren Plus im Geldbeutel führen“, so der DSTG-Vorsitzende. In einem zweiten Schritt gehe es jetzt um eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Ergebnisse auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger – und zwar „ohne Wenn und Aber“, betonte der DSTG-Chef. Denn mit der Tarifeinigung sei die Einkommensrunde 2017 noch nicht beendet, unterstrich Eigenthaler mit Blick auf den Beamtenbereich. Die Verhandlungspartner hatten sich am 17. Februar in Potsdam auf eine Erhöhung der Entgelte zum 1. Januar 2017 um 2,0 Prozent, mindestens aber 75 Euro monatlich und zum 1. Januar 2017 um weitere 2,35 Prozent geeinigt.
In einer ersten Reaktion hob Eigenthaler, der als dbb-Vize auch der dbb-Bundestarifkommission angehört, hervor, dass die ausgehandelten strukturellen Verbesserungen sofort greifen. Bei der jetzt anstehenden Besoldungs- und Versorgungsanpassung in allen Ländern werde sich bei einer inhaltsgleichen Übertragung der Mindestbetrag von 75 Euro monatlich vor allem im mittleren Dienst und im unteren Bereich des gehobenen Dienstes günstig auswirken. Für die höheren Besoldungsgruppen komme es entscheidend darauf an, dass die strukturellen Verbesserungen, die für den Tarifbereich ausgehandelt worden seien, auch im Beamtenbereich umgesetzt werden. Ein wichtiger Schritt dazu sei daher die Entscheidung Bayerns, hier zum Ausgleich einen Einmalbetrag vorzusehen.
Eine reine lineare Erhöhung von 2 Prozent reicht nach Ansicht der DSTG nicht aus, um den notwendigen Inflationsausgleich und eine Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung sicherzustellen. Erst wenn jedes einzelne Land die Ergebnisse für den Beamtenbereich übernommen und positiv ausgestaltet habe, könne von einem bundesweiten Erfolg gesprochen werden. Es müsse deshalb im Zuge der Besoldungs- und Versorgungsanpassung in jedem Land besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass diese Elemente tatsächlich umgesetzt werden, betonte Eigenthaler weiter. Die DSTG lehne auch jede zeitliche Verzögerung der Anpassung im Beamtenbereich ab.
An den Tarifverhandlungen hatte auch DSTG-Vize Karl-Heinz Leverkus in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender der dbb-Bundestarifkommission teilgenommen. Im Anschluss an die Verhandlungen hob er hervor, es sei enorm wichtig, dass in Entgeltgruppe 9, die mit Erfahrungsstufe 4 ende, der Stufenbetrag ab 2018 um 106,81 Euro erhöht werde. Mit dem Mindestbetrag von 75 Euro monatlich im Jahr 2017 für die unteren Einkommen und mit der Ausweitung der Erfahrungs-stufe 6 auf alle Entgeltgruppen seien wesentliche Fortschritte erzielt worden. Nun gelte es, in den vereinbarten Gesprächen über die Entgeltordnung die stufengleiche Höhengruppierung und die Entzerrung der Entgeltgruppe 9 durchzusetzen.
Abschließend dankte DSTG-Bundesvorsitzender Eigenthaler den DSTG-Mitgliedern in der dbb-Verhandlungskommission für ihre konsequente Arbeit sowie den zahlreichen DSTG-Mitgliedern, die sich an den bundesweiten Protestaktionen im Rahmen der Einkommensrunde 2017 beteiligt hatten. „Ohne Euren engagierten Einsatz wäre dieses Ergebnis nicht zu erzielen gewesen“, betonte er. Die Beschäftigten seien in den letzten Wochen aus gutem Grund in ganz Deutschland auf die Straße gegangen, um für eine faire Bezahlung zu demonstrieren. Eigenthaler: „Die Kolleginnen und Kollegen in den Finanzverwaltungen halten Tag für den Tag den Kopf hin und garantieren Tag für Tag Steuergerechtigkeit. Sie erwarten zu Recht, dass ihre Leistungen - gerade in Zeiten gut gefüllter Kassen - angemessen honoriert wird“.
Die Ergebnisse im Überblick:
Erhöhung im Volumen von insgesamt 4,35 Pozent in folgenden Schritten:
- ab 1. Januar 2017: + 2 Prozent (Auszubildende: 35 Euro), mindestens jedoch 75 Euro
- ab 1. Januar 2018: + 2,35 Prozent (Auszubildende: 35 Euro)
Die Laufzeit beträgt 24 Monate.
Von den Verbesserungen im öffentlichen Dienst profitieren rund 18.000 Tarifbeschäftigte in den Finanzverwaltungen der Länder (ohne Hessen), für die der TV-L unmittelbare Auswirkungen hat. In Hessen, das der TdL nicht angehört, findet die entscheidende Verhandlungsrunde am 2. und 3. März statt.