07. September 2021

DSTG weist Kritik an Hinweisgeberportal zurück

Eigenthaler: „Vorwürfe gegen den Fiskus sind ehrabschneidend“

In der Debatte um ein neues digitales Hinweisgeberportal der Finanzverwaltung Baden-Württemberg hat sich der Bundesvorsitzende der DSTG, Thomas Eigenthaler, mit mehreren Statements in den Medien zu Wort gemeldet. Dabei wies er Vorwürfe wie „Steuer-Stasi“, „DDR 2.0“ und „Denunziantentum“ scharf zurück. Er stellte sich klar hinter das Hinweisgeberportal. „Ein Vergleich des Portals der baden-württembergischen Steuerverwaltung mit der ,Stasi‘ ist ehrabschneidend“, entrüstete sich Eigenthaler. „Wir sind keine Stümper. Wir können sehr wohl zwischen Anzeigenschrott und werthaltigen Hinweisen unterscheiden“, rief er den Kritikern zu, denen er seinerseits Wahlkampfgetöse entgegenhielt.

So betonte Eigenthaler gegenüber dem Handelsblatt (3. September), dass anonyme Anzeigen nichts Neues seien. Anonyme Anzeigen gebe es, seit es Finanzämter gibt, so der DSTG-Bundesvorsitzende. Neu sei nur der digitale Zugangsweg. Das Portal in Baden-Württemberg sei im Grunde sogar eine Verbesserung. „Die Experten der Steuerverwaltung können auf dem neuen Portal mit dem Hinweisgeber kommunizieren und so für eine weitere Aufklärung sorgen“ betonte er. Gelinge dies nicht, weil die Angaben nicht belastbar seien, wandere die Anzeige in den Papierkorb. „Keiner muss befürchten, zu Unrecht angegangen zu werden“, sagte Eigenthaler.

„Wir im Finanzamt können sehr wohl erkennen, ob jemand nur denunziere oder ob man gezielt einer Steuerhinterziehung nachgehen muss“, versicherte Eigenthaler, der selbst neun Jahre ein Finanzamt geleitet hatte. Es gehe auch nicht um Kleinlichkeiten, sondern um „dicke Fische“ und auch um Hinweise auf organisierte Kriminalität, wo der der Hinweisgeberschutz extrem große Bedeutung habe.

Der DSTG-Bundesvorsitzende verwahrte sich auch gegen den aus seiner Sicht verniedlichenden Begriff des „Steuersünders“: „Steuerhinterziehung ist nicht nur eine Sünde und auch kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich um eine Straftat, die im schweren Fall sogar mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren geahndet werden kann.“ Er wies aber auch darauf hin, dass falsche Anschuldigungen strafbar sein können.

Nach Schätzungen der DSTG verliert der deutsche Staat jedes Jahr etwa 50 Milliarden Euro durch viele Spielarten der Steuerhinterziehung.