21. Februar 2022

Alterszuschläge in der Kfz-Versicherung

Ein Fall von Altersdiskriminierung?

Darf das Alter bei der Berechnung von Versicherungsprämien eine Rolle spielen? Dieser Frage wollte die Bundesseniorenvertretung der DSTG nachgehen. Daher baten Mitglieder die Geschäftsführung der Bundesseniorenvertretung, nach einem fachkundigen Gesprächspartner zu suchen.

Die Geschäftsführung entschied sich für ein Gespräch mit der HUK-COBURG, weil das Versicherungsunternehmen für die Mitglieder der DSTG im Bereich der Kfz-Versicherungen eine wichtige Rolle spielt und seit Jahrzehnten eine vertrauensvolle Zusammenarbeit besteht.

Frank Braun, der Bevollmächtigte für den öffentlichen Dienst bei der HUK-COBURG, stellte sich in einer Videokonferenz den durchaus kritischen Fragen der Mitglieder der DSTG-Bundesseniorenvertretung.

Braun erläuterte anhand der Tarifmerkmale, wie eine Kfz-Versicherungsprämie zustande kommt: Dabei spielt nicht nur das Alter eine Rolle, sondern auch die langjährige Fahrerfahrung von älteren Versicherten, die sich im Schadenfreiheitsrabatt niederschlägt. Als Bonus wirken sich der Besitz einer Garage sowie eine häufig geringere Jahreskilometerleistung im Alter aus.

Auch die Bundesanstalt fürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte sich im Jahr 2021 mit den Alterszuschlägen beschäftigt (siehe BaFin Journal 1/2021). Sie hatte geprüft, ob Kfz-Versicherer in Deutschland ihre älteren Kundinnen und Kunden bei den Beiträgen diskriminieren, und kam zu dem Ergebnis: Die Unternehmen gestalten ihre Tarife gesetzeskonform.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt vor, dass eine Benachteiligung unter anderem wegen des Alters zu verhindern sei. Daher könne man auf den ersten Blick zu der Auffassung gelangen, dass Zuschläge für Seniorinnen und Senioren in der Kfz-Ver­sicherung nicht erlaubt seien und damit der Vorwurf der Altersdiskriminierung im Raum stehe, so die Prüfer der BaFin. Allerdings dürfe ein Benachteiligungsverbot nicht zu dem Missverständnis führen, dass grundsätzlich jede unterschiedliche Behandlung verboten wäre.

Die Prüfer der BaFin legten in ihrem Bericht dar, dass Alterszuschläge zulässig sind, wenn sie „auf den anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation“ beruhen. Übersetzt heißt dies, dass bestimmte Tarifmerkmale wie Alter, Wohnort und Kilometerleistung dahingehend überprüft werden, wie sie sich hinsichtlich auftretender Schäden verhalten. Dies geschieht in anerkannten ver-sicherungsmathematischen Verfahren.

Diese Grundsätze legte auch Frank Braun in seinem Referat dar. „Unter Berücksichtigung aller relevanten Tarifmerkmale zusammen ist es in aller Regel so, dass Seniorinnen und Senioren bei der HUK-COBURG im Ergebnis eher günstiger fahren als junge Fahrerinnen und Fahrer“, berichtete Braun.

In der anschließenden Diskussion wurden weitere Fragen außerhalb der Alterszuschläge gestellt, unter anderem zum Telematik-Tarif der HUK. Hier konnte aus Zeitgründen nur ein kurzer Einblick gegeben werden. Es wurde aber schnell klar, dass noch für einzelne Mitglieder der Bundesseniorenvertretung Gesprächsbedarf besteht, dem die HUK-COBURG auf Wunsch gern nachkommt.

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es hier.

Am Ende der Diskussionsrunde waren sich die Mitglieder der DSTG-Bundesseniorenvertretung einig, dass sich das Format der Videokonferenz für dieses Thema bewährt hat und das Dunkel der möglichen Altersdiskriminierung gelichtet werden konnte.