Energiepauschale – jetzt auch für Menschen im Ruhestand
„Ein Flickenteppich wäre nicht hinnehmbar“
Endlich setzt sich die Forderung der DSTG-Bundesseniorenvertretung durch, auch Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bei der Gewährung derEnergiepauschale zu berücksichtigen.
In ihrem dritten Entlastungspaket hat die Bundesregierung nachgebessert und beschlossen, für den Rentenbereich und die Versorgungsberechtigten des Bundes zum 1. Dezember 2022 eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro zu gewähren. Dieser Schritt war in den Augen der DSTG-Bundes-seniorenvertretung überfällig – aus Gründen der Gerechtigkeit, weil schließlich auch die bisher vergessenen Personen unter den enorm gestiegenen Energiekosten leiden.
Allerdings ist für den allergrößten Teil der Versorgungsberechtigten nicht der Bund zuständig, sondern die gesetzliche Umsetzung muss in den einzelnen Bundesländern erfolgen. Das macht die Sache wie bei jeder Verbesserung der Versorgungsbezüge deutlich komplizierter.
Immerhin gibt es auch schon eine Reihe von guten Beispielen aus einzelnen Bundesländern: So liegen bereits aus Bayern, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein entsprechende Zusagen vor, die Gewährung der Energiepauschale zum 1. Dezemberan die Pensionärinnen und Pensionäre auf den Weg zu bringen.
„Auch wenn aus den übrigen Bundesländern noch keine konkreten Zusagen vorliegen, gehen wir davon aus, dass hier zeitnah nachgezogen wird“, so Anke Schwitzer, die Vorsitzende der Bundesseniorenvertretung. „Ansonsten gäbe es wieder einmal einen Flickenteppich, der nicht hinnehmbar ist.“
Die sogenannte Energiepauschale ist in Schwitzers Augen ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein: „Sie deckt nur zu einem geringen Teil die Preissteigerungen ab, die gerade Bezieherinnen und Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen besonders hart treffen.“ Dies gelte in besonderem Maße für die Gruppe der Hinterbliebenen.
Bei unverändert hohen Inflationsraten, die im Jahresschnitt bei rund acht Prozent liegen werden, müssen inzwischen durch die 14 Leermonate ohne jeden finan-ziellen Ausgleich echte Einkommens-verluste hingenommen werden. Auch die Erhöhung der Pensionen um 2,8 Prozent zum 1. Dezember gleicht die Einbußen bei Weitem nicht aus.
„Neben den allgemeinen Ängsten und Verunsicherungen wegen der Pandemie und des Kriegs in der Ukraine kommen jetzt aufgrund rasant gestiegener Energie- und Lebenshaltungskosten auch noch finanzielle Sorgen hinzu“, berichtet die Vorsitzende derBundesseniorenvertretung. „Das ist für Menschen, die viele Jahre dem Staat gedient haben und für die aufgrund des Lebenszeitprinzips nach wie vor die Alimentations- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn greift, nur schwer nachvollziehbar.“
„Für die Zukunft bleibt nur die Hoffnung, dass die Politik nicht nochmals Pakete mit der heißen Nadel strickt, bei denen etliche Betroffene einfach vergessen werden, um dann nach Monaten des Nachdenkens endlich nachzubessern“, betont Schwitzer. „Genau zu dieser Art und Weise des öffentlichen Handelns passen die Ergebnisse der dbb-Bürgerbefragung 2022.“
Diese Befragung kommt zu dem Ergebnis, dass das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat einen historischen Tiefststand erreicht hat: Nur noch 29 Prozent der Befragten sind der Meinung, der Staat sei handlungsfähig und könne seine Aufgaben erfüllen. Zwei Drittel glauben das nicht.
Diese katastrophalen Ergebnisse beziehen sich aber ausdrücklich nicht auf die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Hier unterschieden die Befragten sehr genau zwischen schlechter Politik und einem nach wie vor zuverlässigen öffentlichen Dienst.
Mehr zur dbb-Bürgerbefragung: www.dbb.de/artikel/schoenwetter-daseinsvorsorge-vertrauen-in-den-staat-auf-historischem-tiefstand.html