Köbler befürwortet Pläne zur Einrichtung einer neuen Behörde zur Geldwäschebekämpfung
„Es gibt in Deutschland immer noch keine Bargeldobergrenze“
- Foto: www.welt.de/wirtschaft/video240640721/Bundesfinanzminister-Christian-Lindner-plant-neue-Behoerde-zur-Bekaempfung-von-Geldwaesche.html Bundesvorsitzender Florian Köbler wurde von zahlreichen Medien um seine Einschätzung zu den Plänen des Bundesfinanzministers gebeten. Hier ist er im Interview mit Welt TV.
Bundesfinanzminister Christian Lindner plant, eine neue Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität ins Leben zu rufen. Florian Köbler, der Bundesvorsitzende der DSTG, befürwortetet Lindners Pläne grundsätzlich, forderte aber weitere Maßnahmen.
Die Behörde, die sich bislang mit Geldwäschebekämpfung befasst habe, habe strukturelle Probleme, sagte Köbler mit Blick auf die Financial Intelligence Unit (FIU). Dies liege vor allem an einer unzureichenden personellen und materiellen Ausstattung und an mangelnden Kompetenzen.
Um effizient zu arbeiten, brauche die neue Behörde ein solides Fundament, betonte Köbler. Zum einen sei eine sehr gute personelle Ausstattung mit hochkarätigen Stellen erforderlich, zum anderen eine gute IT-Ausstattung. Für noch wichtiger hält Köbler jedoch, dass die geplante neue Behörde die erforderlichen Kompetenzen hat. Das Thema Geldwäsche beschäftigte mehrere Behörden: die Polizei, den Zoll und die Steuerverwaltung. Die neue Behörde müsse hier koordinierend tätig werden, um Kompetenzen zu bündeln und den Austausch zu verbessern.
Auch wenn diese Voraussetzungen Kosten mit sich bringen, geht Köbler fest davon aus, dass sich die Investition lohnen würde: Schätzungen zufolge werden derzeit in Deutschland jährlich mehr als 100 Milliarden Euro gewaschen – mehr als genug, um die neue Behörde zu finanzieren.
Bei der Bekämpfung der Geldwäsche sieht Köbler auch den Gesetzgeber in der Pflicht. Ein unmittelbar wirkendes Mittel wäre eine Bargeldobergrenze. Geldwäsche finde momentan überwiegend in bargeldintensiven Bereichen statt: Spielhallen, Restaurants, Immobilien-, Gebrauchtwagen- und Luxusgüterhandel.
Die meisten EU Länder verfügten längst über Bargeldobergrenzen. „Auch die Europäische Kommission fordert eine Bargeldobergrenze – und zwar in Höhe von 10.000 Euro“, berichtete Köbler.
Köbler betonte abschließend: „Die Deutschen sind inzwischen an Kartenzahlung gewöhnt, und es gibt keinen Grund, Rechnungen mit höheren Beträgen bar zu bezahlen.“