21. März 2022

Intensive Vorbereitung der Bundesfrauen auf den Steuer-Gewerkschaftstag

Frauenanteil in manchen Gremien noch zu niedrig

  • Foto: Elke Brumm
    Der Vorstand der Bundesfrauenvertretung bei einer Arbeitssitzung im Dezember 2021: Martina Sixt, Johanna Mieder, Sabine Füller und Manja Kropp (von links)

Es sind nur noch weniger als drei Monate bis zum DSTG-Steuer-Gewerkschaftstag, der am 22. und 23. Juni in Berlin stattfindet. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren – auch in der Bundesfrauenvertretung der DSTG.

„Wir haben bereits zahlreiche Anträge gestellt und auch eine Zuarbeit für einen Leitantrag ‚Homeoffice‘ geliefert“, berichtet Johanna Mieder, die Vorsitzende der DSTG-Bundesfrauenvertretung. Ganz besonders freue sich die Bundesfrauenvertretung darüber, dass mehrere Frauen für die Wahl in die Bundesleitung kandidieren.

„Die paritätische Besetzung von Gremien ist eine langjährige Forderung, die auch in unseren Anträgen zum Ausdruck kommt“, betont Mieder. Der Anteil der weiblichen Bediensteten in der Finanzverwaltung liegt seit Jahren bei mehr als 50 Prozent – ebenso der weibliche Anteil der DSTG-Mitglieder.

Daher fordern die Bundesfrauen, dass die unterschiedlichen Perspektiven und Bedürfnisse von Männern und Frauen auch in Gewerkschaftsgremien gleichermaßen Beachtung finden. Die Zusammensetzung von Mitgliederverhältnissen solle sich in der Besetzung der Gremien widerspiegeln. Dies gelte für alle gewerkschaftlichen Ebenen.

„Noch immer bewegt sich der Frauenanteil in einigen gewerkschaftlichen Gremien auf zu niedrigem Niveau“, bedauert die Vorsitzende der Bundesfrauenvertretung. „Es reicht aber nicht, bloß festzustellen, dass sich zu wenig Frauen auf die Positionen bewerben!“ Vielmehr müsse genauer hinterfragt werden, wie beispielsweise strukturelle Veränderungen vorgenommen werden können, um Frauen die Teilnahme an gewerkschaftlicher Arbeit zu ermöglichen. „Wir sind sehr froh, dass die DSTG da auf einem guten Weg ist. Und wir begrüßen es, dass nach einer Änderung der Satzung im Jahr 2017 beim kommenden Gewerkschaftstag mindestens 40 Prozent der Delegierten weiblich sein müssen. In diesem Sinne wünschen wir den Kandidatinnen viel Erfolg bei der Wahl in die DSTG-Bundesleitung!“

Die Gleichberechtigung derGeschlechter hat Verfassungsrang. Sprache ist die wichtigste Kommunikationsform der Menschen. In und mit ihr drücken sich gesellschaftliche Norm- und Wertvorstellungen aus. Wahrnehmungen werden durch sie geprägt und Realitäten geschaffen.

Wenn in Wort und Schrift nur das Maskulinum verwendet wird, sind Frauen nicht präsent. Nur eine geschlechtergerechte Sprache stellt sicher, dass sich Frauen und Männer und auch Menschen, die sich einem dritten Geschlecht zuordnen, gleichermaßen angesprochen fühlen und von Lesenden und Zuhörenden gleichwertig mitgedacht werden.

Dies ist für die DSTG-Bundesfrauenvertretung die Voraussetzung, um geschlechtersensible Bilder zu schaffen und damit einen Beitrag zu Ver­änderung bestehender Geschlechterverhältnisse – und somit zur Umsetzung des Verfassungsrechts auf Gleichberechtigung – zu leisten.

„Texte geschlechtergerecht zu formulieren bedeutet, Frauen und Männer gleichermaßen anzusprechen, Frauen sprachlich und bildlich sichtbar zu machen und stereotypen Vorstellungen über die gesellschaftlichen Rollen der Geschlechter entgegenzuwirken“, erläutert Mieder. „Frauen wollen nicht länger nur ,mitgenommen‘ werden.“

Welche Auswirkung hat eine Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung ohne Dienstbezüge auf die Versorgung? Diese Frage stellen sich oft insbesondere Frauen, die aufgrund der Erziehung der Kinder oder Pflege von Angehörigen ihre Arbeitszeit in Teilzeit leisten oder sich vom Dienst beurlauben lassen.

In einigen Bundesländern gibt es bereits eine regelmäßige Versorgungsauskunft. Jedoch werden hier keine „Mischbiografien“ wie die Kombination aus Renten- und Versorgungsanwartschaften oder persönliche Lebensumstände berücksichtigt.

In zahlreichen Bundesländern gibt es hierzu Seminare vom Dienstherrn oder von der DSTG. Die DSTG-Bundesfrauenvertretung fordert die Einrichtung von Beratungsmöglichkeiten, in denen auch folgende Themen behandelt werden: Wie wirkt sich der eigene Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rente auf die Pension aus? Oder wie wirkt sich das Versterben der Partner auf die eigene Pension aus? Was passiert mit der Pension bei Wiederheirat? Müssen Versorgungsleistungen an Expartner abgetreten werden? Diese Umstände sollten in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden können. Der Bundesfrauenvertretung ist es bewusst, dass die Länder diesen Service nicht sofort einführen können, aber eine Bundesregelung würde zu einer Vorbildfunktion führen.

„Wir hoffen sehr, dass derSteuer-Gewerkschaftstag in der geplanten Form in Berlin stattfinden kann“, so Mieder. „Schließlich haben wir alle Sehnsucht nach einer Präsenzsitzung.“ Zudem stehe im Rahmen des Gewerkschaftstages auch bei der Bundesfrauenvertretung ein wichtiges Ereignis an: die Wahl der Geschäftsführung. Sie wird direkt im Anschluss an den Steuer-Gewerkschaftstag durchgeführt.