IT-spezifische Eingruppierungen im Länderbereich
Für eine gerechtere und transparente Bewertung
Im Länderbereich gelten seit dem Jahresbeginn 2021 flächendeckend neue Eingruppierungsgrundlagen für die Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik. Die DSTG bietet ihren Mitgliedern Webinare zu den neuen tarifrechtlichen Regelungen an.
Ein Antragsverfahren regelt den eventuell individuellen Höhergruppierungsanspruch, der rückwirkend zum 1. Januar 2021 durchgeführt werden muss. Der Antrag muss der personalführenden Stelle binnen Jahresfrist vorliegen. Da ohne Antragsstellung beziehungsweise ohne Feststellung der höheren Eingruppierung für die Tarifbeschäftigten alles beim Alten bleibt, gelten die neuen Eingruppierungen tarifautomatisch zunächst nur bei neuen Ein- und Umgruppierungen.
Die neugestalteten Regelungen beseitigen die bisherige Einteilung von IT- spezifischen Eingruppierungen. Der Geltungsbereich der neuen IT-spezifischen Eingruppierungen erstreckt sich auf die gebräuchlichen Rollen und Prozesse in der IT einschließlich dem Servicemanagement beispielsweise nach ITIL.
Für die hessischen Beschäftigten wurden die individuellen Verbesserungen der IT-spezifischen Merkmale bereits 2020 eingeführt.
In den nächsten Ausgaben des DSTG MAGAZINS werden die neuen IT-spezifischen Eingruppierungsgrundlagen näher vorgestellt.