01. Juli 2022

Wiederwahl der Geschäftsführung der DSTG-Bundesseniorenvertretung

Grünes Licht für sämtliche Seniorenanträge

  • Foto: DSTG
    Nach der Wiederwahl: Rolf Dauwe, Birgit Renz, Anke Schwitzer und Hans-Jürgen Schmidt (von links)

Im Anschluss an den Steuer-Gewerkschaftstag fand am 23. Juni die Wahl der Geschäftsführung der DSTG-Bundesseniorenvertretung in Berlin statt.

Das bisherige Team unter der Leitung von Anke Schwitzer mit den stellvertretenden Vorsitzenden Rolf Dauwe, Birgit Renz und Hans-Jürgen Schmidt hatte sich bereit erklärt, für die neue Amtsperiode von 2022 bis 2027 wieder zu kandidieren. Weitere Bewerbungen lagen nicht vor.

So konnten die Wahlen zügig unter der bewährten Leitung der stellvertretenden DSTG-Bundesvorsitzenden, Andrea Sauer-Schnieber, in offenerAbstimmung durchgeführt werden.

Die Nominierten wurden jeweils einstimmig gewählt. Die alte und neue Geschäftsführung sah dies als großen Vertrauensbeweis für ihre bisherige Arbeit an und bedankte sich bei den Delegierten aus den Landes- und Bezirksverbänden.

„Dieses eindeutige Wahler­gebnis ist gleichzeitig ein Ansporn, den Stellenwert der Bundesseniorenvertretung in der DSTG noch weiter zu stärken“, sagte Anke Schwitzer, die Vorsitzende der Bundes­seniorenvertretung.

Mit diesem Ziel hatte die Bundesseniorenvertretung auch zahlreiche Anträge in den Steuer-Gewerkschaftstag eingebracht. Sämtliche Anträge erhielten die Zustimmung der Delegierten des Gewerkschaftstages. „Dies beweist, dass die Anliegen der Senio­rinnen und Senioren ernst genommen werden“, zeigte sich Schwitzer zufrieden. „Unsere Aufgabe wird es nun sein, die Umsetzung unserer Anträge zu begleiten.“

Hierbei müsse es auch darum gehen, nicht nur Sachverhalte aus steuerlicher Sicht zu betrachten oder die Auswirkungen auf Rente und Pension im Blick zu haben. Gerade im Alter seien auch gesamtgesellschaftliche Themen von großer Bedeutung – beispielsweise die Verhinderung von Altersarmut, das altersgerechte Wohnen, die Mobilität im Alter, die digitale Teilhabe sowie die Probleme rund um die Pflege.

„Ein besonderes Ärgernis für Menschen im Ruhestand ist die um sich greifende Gewährung von Einmalzahlungen, von denen sie bewusst ausgeschlossen werden“, erklärt Schwitzer. Als Beispiele führt sie die sogenannte Corona-Zahlung und die Energie­pauschale an.

Jüngstes Beispiel seien die Pläne von Bundeskanzler Olaf Scholz, eine steuerfreie Einmalzahlung an Beschäftigte zu zahlen, um die steigende Inflation abzumildern. „Wenn diese Pläne Wirklichkeit werden, gehen die nicht mehr im aktiven Berufsleben stehenden Personen zum dritten Mal leer aus“, kritisiert die Vorsitzende der Bundesseniorenvertretung.

„Diese Einmalzahlungen haben außer der einmaligen positiven Wirkung bei ihrer Zahlung ausschließlich negative Nebenwirkungen, da sie weder renten- noch pensionswirksam sind“, mahnt Schwitzer. Aber auch langfristige Verluste würden sich bei den aktiven Beschäftigten einstellen. „Da kommen auf Sicht dann Tausende von Euro zusammen, die bei einer tabellenwirksamen Zahlungim Laufe der Jahre zufließen würden.“

Der dbb als die Dachorgani­sation der DSTG sei als Tarifvertragspartei daher gefordert, auf die langfristige negative Wirkung von nicht tabellenwirksamen Zahlungen hinzuweisen und ihnen in künftigen Tarifrunden auch nicht mehr zuzustimmen. Nur so könne ein nachhaltiger Beitrag zur Verhinderung von Armut im Alter geleistet werden.

Aus Sicht der DSTG-Bundesseniorenvertretung ist der mit der Einmalzahlung verknüpfte Appell des Bundeskanzlers, sich bei künftigen Forderungen in Einkommensrunden zu mäßigen, als Eingriff in die Tarifautonomie zu sehen. „Das ist ein weiterer Grund, eine solche Einmalzahlung abzulehnen“, stellt Schwitzer klar.