07. November 2022

Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages zum Jahressteuergesetz 2022

In Zukunft Entlastungen über Direktzahlungen

  • Foto: Deutscher Bundestag
    Der DSTG-Bundesvorsitzende, Florian Köbler, und die Juristische Referentin der DSTG, Mathilde Eggers, bei der Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages (zentraler Tisch, Erster und Zweite von links)

In der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 7. November zum Jahressteuergesetz 2022 sprachen sich der DSTG-Bundesvorsitzende, Florian Köbler, sowie die Juristische Referentin der DSTG-Bundesgeschäftsstelle, Mathilde Eggers, für eine regelmäßige, inflationsbedingte Anpassung der Steuergesetze aus.

Die geplante Ausweitung der Homeoffice-Pauschale und die vorgesehenen Erleichterungen rund um das häusliche Arbeitszimmer begrüßte der DSTG Bundesvorsitzende. Er wies aber darauf hin, dass die drastisch gestiegenen Miet- und Immobilienpreise im Steuerrecht bisher noch zu wenig Berücksichtigung finden. Dies gelte für die Beträge beim Arbeitszimmer, dem Freibetrag für Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, aber auch für die maximal abziehbaren Aufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, die seit Jahren nicht mehr angepasst wurden.

Steuersystematisch sei es dringend geboten, die Entfernungs- und Reisekostenpauschale aufgrund der gestiegenen Sprit-, Auto- und Bahnpreise zu erhöhen.

Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für Direktzahlungen (§ 139b AO) befürwortete Köbler. Unterstützungsleistungen, wie sie derzeit wegen den multiplen Krisen häufig erforderlich sind, wurden bisher fast ausschließlich über das Steuerrecht geregelt. Die im Jahressteuergesetz vorgesehene Besteuerung der Energiepauschale sei dabei ein eklatanter Verstoß gegen die Grundsystematik des Einkommensteuerrechts.

Der Aufbau einer Datenbank für Direktzahlungen ist für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine gewaltige Herausforderung. Entscheidend für die im Haushalt vorzusehenden Stellen wird die Qualität der an das BZSt übermittelten Daten sein. Köbler rechnet hier mit einem erhöhten manuellen Aufwand für die Beschäftigten, weshalb er die Einstellung ausreichender Mittel für Personal und Technik im Haushalt forderte.

Die schriftliche Stellungnahme der DSTG zum Entwurf eines Jahressteuergesetztes 2022 der Bundesregierung hier einsehbar.

Die Anhörung ist in der Mediathek des Deutschen Bundestags abrufbar.