Auftaktgespräch zum Beginn der ersten Sitzungswoche
Steuerpolitischer Austausch mit MdB Ralph Brinkhaus
- Foto: DSTG Florian Köbler (links) und Ralph Brinkhaus
Wenn Steuergesetzgeber und Steuergewerkschaft aufeinandertreffen, dann funkt es gewaltig – und zwar im positiven Sinn! Daher nutzten Florian Köbler, DSTG-Bundesvorsitzender, und MdB Ralph Brinkhaus (CDU) den ersten Sitzungstag des Bundestags im Jahr 2023 zu einem intensiven Austausch.
Nach einer kurzen Ist-Analyse der aktuellen Steuerthemen konzentrierte sich das Gespräch auf die Handlungsfelder im Steuervollzug. Gerade die seit Jahren angespannte Personalsituation werde wegen des zunehmenden Fachkräftemangels immer dramatischer, so Köbler. Allein die Auswirkungen der Grundsteuerreform führten deutlich vor Augen, dass es in Zukunft sowohl bei der Steuerverwaltung als auch bei den steuerberatenden Berufen „Qualität statt Quantität“ heißen müsse! Dass dies mit Blick auf die Steuerkapriolen der vergangenen Monate eher ein frommer Wunsch ist, darin stimmten Brinkhaus und Köbler überein.
Einigkeit bestand auch darin, dass künftig nicht nur das deutsche Steuerrecht im Fokus stehe, sondern dass die internationalen Entwicklungen und Richtlinien der EU das nationale Recht immer stärker beeinflussen werden.
Gerade beim Projekt BEFIT der Europäischen Union müsse das Miteinander von Wirtschaft und Verwaltung im Fokus stehen, um für beide Seiten Vorteile zu bringen. So könne der zeitnahe Austausch von Daten mit der Steuerverwaltung dazu führen, in Echtzeit eine Risikoanalyse zu erstellen und gleichzeitig die Verifikation der Steuererklärung schneller durchzuführen.
„Wirtschaftliches Handeln darf nicht von Steueroptimierungsdenken geprägt sein“, betonte Brinkhaus. Bürokratieabbau gelinge am besten dadurch, dass man erst keine Bürokratie aufbaue.
Köbler unterstrich diese Sichtweise mit der Forderung, beim Projekt BEFIT keine eigenen europäischen Rechnungslegungsstandards zu schaffen. Vielmehr müsse es gelingen, einheitliche europäische Körperschaftsteuermindeststandards zu etablieren, die von den jeweiligen Parlamenten in nationales Recht umzusetzen seien. Die Umsatzsteuersystemrichtlinie sei hier ein gutes Vorbild.
Die Gesprächspartner waren sich einig, den vertrauensvollen Austausch zeitnah fortzusetzen.