26. Januar 2022

Einmalzahlung 2022: Gehen die Versorgungsempfänger leer aus?

„Wertschätzung sieht anders aus!“

  • Foto: Frank Eppler
    DSTG-Mitglieder in Stuttgart bei einer Kundgebung im Vorfeld der dritten Verhandlungsrunde Ende November 2021

Regelmäßig treffen sich die Tarifvertragsparteien zu Verhandlungen über die Erhöhung der Einkommen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Dies geschieht in zeitlich getrennten Runden jeweils für die Beschäftigten im Bund und in den Kommunen (TVöD) und für die Beschäftigten der Länder (TV-L und TV-Hessen). Für die Beamtinnen und Beamten einschließlich der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes hatte in der Vergangenheit der zuständige Bundesinnenminister, der auch als Arbeitgeber am Verhandlungstisch sitzt, noch im Rahmen der Verkündung des Tarifergebnisses erklärt, dass dieses nun auch zeit- und inhaltsgleich für den Beamtenbereich übernommen werde.

Bei der Einkommensrunde der Länder ist es etwas komplizierter: Dort sitzen am Tisch zwar auch Finanzminister aus den Ländern, die aber nur für die Tarifbeschäftigten verbindliche Erklärungen abgeben können.

Für die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen und für den Versorgungsbereich handelt jedes Land bei der Übernahme von Tarifergebnissen eigenverantwortlich und in eigener Zuständigkeit.

Die Anpassung erfolgt nämlich nicht durch Tarifverträge, sondern durch Besoldungsanpassungsgesetze der Länderparlamente. Verhandlungspartner der Landesregierungen sind jeweils die dbb Landesbünde, sprich die selbstständigen Landesgliederungen des Beamtenbundes.

Aus mehreren Bundesländern liegen Erklärungen der Landesregierungen vor, dass die Potsdamer Tarifergebnisse vom29. November 2021 zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich übertragen werden sollen. „Dies bedeutet nach meiner Lesart, dass dies auch 1:1 für die Ruheständlerinnen und Ruheständler gilt“, kommentierte die Chefin der DSTG-Bundesseniorenvertretung, Anke Schwitzer.

Der Abschluss sieht nebeneiner linearen Erhöhung zum1. Dezember 2022 in Höhe von 2,8 Prozent auch eine Einmalzahlung in Höhe von 1.300 Euro netto zum Ausgleich für die 14 „Leermonate“ vor. Um diese Zahlung steuer- und abgabenfrei leisten zu können, wird sie von den Tarifvertragsparteien als „Corona-Sonderzahlung“ definiert. Offenbar sind sich die Landesregierungen weitestgehend einig, dass diese steuerfreie Zahlung an alle aktiven Beamtinnen und Beamten ausgekehrt werden soll. Zusagen liegen in den meisten Bundesländern bereits vor.

Keine konkrete Zusage gibt es bisher für den Versorgungsbereich für einen angemessenen Ausgleich bis zur linearen Erhöhung am Jahresende 2022.

„Das ist der Hammer!“, kritisiert die Vorsitzende der DSTG-Bundesseniorenvertretung die drohende „Null-Periode“ für die Pensionärinnen und Pensionäre. Die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sollen offenbar 14 Monate ohne jede Einkommenserhöhung bleiben. Begründet wird dies mit dem Umstand, dass der Tarifabschluss ja nur für  aktive Beschäftigte gelte. „Das ist keine Besonderheit und in meinen Augen ein Taschenspielertrick“, urteilt Schwitzer.

Natürlich kann die sogenannte „Corona-Sonderzahlung“ nicht steuerfrei an Versorgungsempfängerinnen und -empfänger gezahlt werden. Erwartet wird aber von dem betroffenen Personenkreis ein angemessener Ausgleich für 14 „Leermonate“ beim Ruhegehalt.

Dies gilt umso mehr, als im Lichte der derzeit hohen Inflationsrate von rund 5 Prozent die lineare Steigerung von 2,8 Prozent für alle Betroffenen ohnehin weit hinter den Erwartungen zurückbleibt.

„Wertschätzung für Pensionärinnen und Pensionäre sieht anders aus“, so die kritische Bilanz der DSTG-Seniorenvorsitzenden als Reaktion auf die Verweigerungshaltung in den Bundesländern.