17. Februar 2025

Erfolgsmeldung

Alle DSTG-Forderungen für fairen Wettbewerb im Online-Handel mit Drittstaaten von der EU übernommen

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Alle DSTG-Forderungen des “5-Punkte-Plans zur Verhinderung von Steuerbetrug im EU-Wirtschaftsraum” werden von der EU übernommen. Ein großer Erfolg für die DSTG und ein wichtiger Schritt für fairen Wettbewerb bei Zoll, Umsatzsteuer und Steuergestaltung.

Vor exakt einem Jahr berichtete die DSTG darüber, wie Händler aus Drittstaaten das IOSS-Verfahren systematisch unterwandern – und Europa dadurch ein jährlicher Schaden von mutmaßlich 3,5 Milliarden Euro entsteht. Ein Jahr später können wir einen großen Erfolg verkünden: Die Europäische Kommission hat reagiert und in ihrem Strategiepapier “A comprehensive EU toolbox for safe and sustainable e-commerce” vom 05.02.2025 alle geforderten Maßnahmen der DSTG zum Schutz des europäischen Wirtschaftsraums aufgegriffen. 
 

Alle DSTG-Forderungen des “5-Punkte-Plans zur Verhinderung von Steuerbetrug im EU-Wirtschaftsraum” werden von der EU übernommen

Insbesondere im ersten Halbjahr 2024 setzte sich die DSTG intensiv dafür ein, Politik und Presse auf die Schwachstellen des europäischen One-Stop-Shop-Verfahrens aufmerksam zu machen – und auf die verheerenden Folgen für die EU und ihre Wirtschaft. Große Zustimmung seitens der Politik erfuhr der 5-Punkte-Plan der DSTG zur Verhinderung von Steuerbetrug im EU-Wirtschaftsraum. Dieser bietet konkrete Lösungen zur Reformierung des Systems: Lücken werden aufgedeckt und effektive Maßnahmen zur Schließung angeraten.

Nun hat die Europäische Kommission ein 28-seitiges Papier vorgelegt  – mit allen fünf Forderungen der DSTG, um den fairen Wettbewerb mit Handelsplattformen wie Temu zu verbessern. Ein großer Erfolg für die DSTG und ein wichtiger Schritt für fairen Wettbewerb bei Zoll, Umsatzsteuer und Steuergestaltung. Der Vorschlag wird nun von den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Rat und dem Parlament gesichtet und dann hoffentlich schnell umgesetzt. Wir bleiben dran! 
 

Vergleich: Forderungen der DSTG und Konzept der Europäischen Kommission

1. Reform des IOSS-Verfahrens (Import One-Stop Shop)

Forderung der DSTG: Online-Plattformen, die am IOSS-Verfahren teilnehmen möchten, sollten ab sofort ihre Verkäufe in Echtzeit an die zuständige Behörde melden. So sind die Verkaufsdaten bei Ankunft der Ware bereits erfasst und können verifiziert werden. 



Ansatz der EU: Eine EU-Zolldatenzentrale (EUCA) wird eingeführt. Diese soll einen EU-Zolldatenspeicher betreiben, der die nationalen Zollbehörden beim Informationsaustausch unterstützt. Ein neues EU-Risikomanagement soll zudem ermöglichen, potenzielle Risiken schnell zu erkennen, noch bevor die Waren in der EU ankommen. Den Mitgliedstaaten können zudem konkrete Tipps  zu Kontrollen gegeben werden, um Betrug effektiver aufzudecken.
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2. Entwicklung einer einheitlichen europäischen Taxonomie für den Datenaustausch

Forderung der DSTG: Eine einheitliche EU-Taxonomie ist erforderlich, um den Datenaustausch zwischen Zoll- und Finanzbehörden (siehe Punkt 1) zu verbessern und eine bessere Risikobewertung zu ermöglichen.

Ansatz der EU: Die EU-Zolldatenzentrale (EUCA) soll ein einheitliches elektronisches EU-Netzwerk für die Meldungen der Wirtschaftsbeteiligten an die Zollbehörden schaffen. Daten anderer relevanter Behörden werden integriert, um einen effizienten Zugriff und eine effiziente Überprüfung der Daten zu gewährleisten.
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 3. Nutzung von KI und Technologie für intelligentere Zoll- und Steuerverfahren

Forderung der DSTG: Es braucht den Einsatz neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) zur Risikoanalyse und effizienten Frachtüberwachung. Da die Sendungen im Voraus digital angemeldet werden, könnten sie mittels KI beim Grenzübertritt automatisch identifiziert werden. Beim Scanprozess der Waren sollte automatisch sichergestellt werden, dass Inhalt und Papiere übereinstimmen.

Ansatz der EU: Die EU führt 2025 ein KI-gestütztes Zollrisikomanagement-Tool ein, um nicht konforme Produkte schnell zu erkennen und zielgerichtete Kontrollen zu ermöglichen. KI-gesteuerte Web-Crawler werden auch helfen, illegale oder gefährliche Waren auf Marktplätzen zu erkennen, die nicht den Vorgaben der EU entsprechen. Die Einführung der Tools soll nicht nur die nationalen Zollbehörden deutlich entlasten, sondern auch die Produktsicherheit im gesamten Binnenmarkt erheblich verbessern.
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 4. Abschaffung der 150 €-Freigrenze

Forderung der DSTG: Die Zollfreigrenze von 150 Euro ist aufzuheben, um eklatanten Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Die DSTG schlägt vor, dass ein “deemed importer” verpflichtet eingeführt werden muss, wenn der Schwellenwert an Lieferungen überschritten ist (angelehnt an die in der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG festgelegten Schwellenwerte).

Ansatz der EU: Die EU empfiehlt, die 150-€-Schwelle abzuschaffen, die Zölle an die Mehrwertsteuerverpflichtungen anzugleichen und sicherzustellen, dass Online-Marktplätze und Verkäufer als “deemed importer” fungieren.
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 5. Angemessene Finanzierung der Steuer- und Zollverwaltungen

Forderung der DSTG: Eine Aufstockung der Haushaltsmittel und des Personals für die Zoll- und Steuerverwaltungen ist notwendig. Dies umfasst sowohl die Bereitstellung eines adäquaten Budgets zur Aufrechterhaltung angemessener Personalstärke als auch die Ausstattung mit einer angemessenen technischen Ausstattung zur Erfüllung ihrer Aufgaben.

Ansatz der EU: Hat im Rahmen ihres Instruments für Zollkontrollausrüstung Mittel zur Verbesserung der Durchsetzungskapazität bereitgestellt, wobei ein Budget von 100 Millionen Euro für die Kontrolle des elektronischen Handels vorgesehen ist.

Hier kann das Strategiepapier der Europäischen Kommission im Original eingesehen werden.