09. Januar 2023

DSTG kritisiert Steuerpolitik im Zusammengang mit den aktuellen Entlastungspaketen

Die Besteuerung der Gaspreisbremse ist verfassungswidrig!

Der Bundesvorsitzende der DSTG, Florian Köbler, wirft der Bundesregierung vor, Gesetze „für kurzfristige Umverteilungszwecke“ zu missbrauchen.

In einem Interview mit der Zeitung „Welt am Sonntag“ übte Köbler gestern scharfe Kritik an der Steuerpolitik der Bundesregierung in Zusammenhang mit den Entlastungspaketen: „Es ist erschreckend, auf welch unverantwortliche Weise die Politik ins Steuerrecht eingreift, nur weil sie nicht weiß, wie sie den von ihr gewünschten sozialen Ausgleich bei den Staatshilfen sonst hinbekommen soll!“

Die Besteuerung der Gaspreisbremse hält Köbler für verfassungswidrig. Denn es handele sich nicht um klassische Einkünfte des Einkommensteuerrechts. Derartige Steuerideen, die in den vergangenen Wochen oft vom Bundeswirtschaftsministerium entwickelt wurden, passten nicht zur Systematik des Steuerrechts. Köbler forderte daher, dass die Steuerpolitik künftig wieder dort gemacht werde, wo die Steuerexperten arbeiten: im Bundesfinanzministerium.

Auch den Vorschlag des Sachverständigenrats der Bundesregierung, den Spitzensteuersatz zu erhöhen, lehnte Köbler ab: „Wer Steuergesetze für kurzfristige Umverteilungszwecke missbraucht, muss sich nicht wundern, wenn die Bereitschaft schwindet, überhaupt Steuern zu zahlen“, warnte er.

Angesichts des erwarteten Fachkräftemangels in der Steuerverwaltung forderte Köbler eine Vereinfachung der Gesetze: „Ich gehe davon aus, dass bis zum Jahr 2030 rund 40.000 der aktuell 120.000 Stellen in den Finanzämtern aus Altersgründen neu besetzt werden müssen. Woher die Menschen kommen sollen, ist mir ein Rätsel.“

Daher führe kein Weg daran vorbei, mehr Steuererklärungen automatisiert zu bearbeiten. „Dafür müssen wir nicht nur sehr viel mehr Geld in die Digitalisierung und in künstliche Intelligenz stecken, wir brauchen auch ein einfacheres Steuerrecht“, sagte Köbler. Würden beispielsweise Pauschalen für Werbungskosten und der Sparer-Pauschbetrag deutlich erhöht, entfielen die aufwendigen Einzelnachweise. Köblers Vision: „Wir sollten dahin kommen, dass normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich keine Einkommensteuererklärung mehr machen müssen!“