18. August 2021

Verzinsung von Steueransprüchen muss neu geregelt werden

DSTG: Heutiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts schafft Klarheit

Positiv reagierte die DSTG, nachdem heute das Bundesverfassungsgericht eine mit Spannung erwartete Gerichtsentscheidung zur Höhe der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen getroffen hatte. In Berlin hob der Bundesvorsitzende der DSTG, Thomas Eigenthaler, hervor: „Endlich haben wir Klarheit und wissen, wie die Finanzämter mit Zinsbescheiden und mit Einsprüchen in dieser Sache umzugehen haben.“ Eigenthaler weiter: „Nachdem schon das höchste Fachgericht in Steuersachen – der Bundesfinanzhof – die Höhe der Zinsen für verfassungswidrig hielt, war damit zu rechnen, dass eine gesetzliche Zinshöhe von 6 Prozent pro Jahr keinen Bestand haben wird.“

Mit Beschluss vom 8. Juli 2021 (Az: 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die in § 233 a Abgabenordnung gesetzlich angeordnete Zinshöhe von 6 Prozent pro Jahr ab dem 1. Januar 2014 mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Prüfungsmaßstabe war der Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Abs. 1 GG. Dies gelte sowohl für Nachzahlungszinsen wie auch für Erstattungszinsen, so das höchste deutsche Gericht.

Bemerkenswert ist an diesem Beschluss, dass das Gericht die Verzinsungsvorschriften trotz Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018 fortgelten lässt. Für diesen Zeitraum wurde der Gesetzgeber nicht zu einer Neufassung des Gesetzes verpflichtet. Für die Steuerjahre 2014 bis 2018 gilt also – trotz Verfassungswidrigkeit – das aktuelle Verzinsungsrecht weiter. Für Verzinsungszeiträume ab 2019 wurde der Gesetzgeber jedoch aufgefordert, spätestens bis zum 31. Juli 2022 eine Neuregelung zu treffen.

„Mit dieser zeitlichen Differenzierung können die Finanzämter leben“, sagte der DSTG-Bundesvorsitzende in einer ersten Bewertung. „Diese Vorgabe aus Karlsruhe stellt sicher, dass wir Rechtsklarheit für die Vergangenheit haben und nicht alte Steuerfälle wieder aufrollen müssen“, bilanzierte Eigenthaler. „Eine neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl hat jedoch nun schon den zweiten Auftrag aus der Vergangenheit auf ihrem Tisch und muss sich kümmern.“ Grund: Neben der Verzinsung muss nämlich nach Aussage des Bundesfinanzhofs auch die Rentenbesteuerung neu justiert werden.

Zuletzt hatte der Staat unter dem Strich sogar mehr Steuerzinsen ausbezahlt, als er einnahm.