Bundesministerium der Finanzen plant Steueränderungen
DSTG-Stellungnahme zum Referentenentwurf „Wachstumschancengesetz“
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte am 17.07.2023 den Referentenentwurf „Wachstumschancengesetz“. Dieses sieht weitreichende Steueränderungen vor.
Das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness zielt darauf ab, die Liquiditätslage von Unternehmen zu verbessern und mit einem finanziellen Anreiz Unternehmen dazu zu motivieren, mehr in Innovationen zu investieren. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland langfristig gesteigert werden. Zudem wurden politische Maßnahmen getroffen, um das Steuersystem an wichtigen Stellen zu vereinfachen und den Bürokratieaufwand zu reduzieren.
Neben knapp 50 Maßnahmen zur Steueränderung und zu Digitalisierungsmaßnahmen, sind zwei Maßnahmen besonders hervorzuheben. Zum einen die Einführung einer Investitionsprämie, insbesondere für den Klimaschutz. Zum anderen die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung, im Bereich Business-to-Business (B2B).
Florian Köbler, der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, kritisierte im Rahmen der Investitionsprämie, dass durch die vorgesehene Antragsform vor allem den Finanzämtern, eine gewaltige Mehrbelastung bevorstünde. In Übereinstimmung müsse zunächst ein zusätzliches Antragsverfahren programmiert werden, dass kurze Zeit nach Gesetzesverkündung zuverlässig laufen sollte. Köbler betont, dass der mit der Überprüfung der Anträge verbundene Zeitaufwand durch Steuererleichterungen kompensiert werden müsse. Die kurzfristige Gewinnung und Ausbildung von zusätzlichem Personal sei in der Kürze der Zeit absolut unrealistisch. Eine Prüfung, ob das Antragsverfahren nicht in die regulär abzugebende Steuererklärung integriert werden könnte, wäre Köblers Auffassung nach durchaus erwägenswert.
Des Weiteren betont Köbler, dass im Bereich der elektronischen Rechnung schnellstmöglich ein gutes Meldesystem etabliert werden sollte, um damit Steuerbetrug aktiv entgegenzuwirken. Ein weiterer kritischer Punkt besteht im Hinblick auf die Digitalisierungsmaßnahmen. Einsparmaßnahmen in den Bundes- und Landeshaushalten wurden in den vergangenen Monaten oftmals an der falschen Stelle getroffen. Eine Kürzung in den Bereichen Digitalisierung sei im Zuge des demografischen Wandels, der insbesondere für die Steuerverwaltung enorme Herausforderungen mit sich bringt, absolut kontraproduktiv.
Lesen Sie hier die offizielle DSTG-Stellungnahme zum Referentenentwurf des „Wachstumschancengesetz“