Neuer Digitalisierungstarifvertrag Bund
"Für die Bundesländer beispielhaft"
Nach zwei Jahren mit intensiv geführten Verhandlungen haben sich das Bundesinnenministerium, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der dbb beamtenbund und tarifunion auf einen Digitalisierungstarifvertrag Bund geeinigt, der auch Auswirkungen auf die Beschäftigten im Bundesfinanzministerium hat: Dieser Tarifvertrag kommt zukünftig immer dann zur Anwendung, wenn es in Folge von Digitalisierung zu wesentlichen Änderungen der Arbeitsplatzanforderungen kommt.
Der Tarifvertrag schafft eine verlässliche Grundlage für die Beschäftigten, lässt sie an den digitalen Möglichkeiten teilhaben und schützt sie vor möglichen Risiken. Wessen Tätigkeit durch die Folgen der Digitalisierung wegfällt oder wer sich in eine neue Tätigkeit einarbeiten muss, der erhält einen Anspruch auf Qualifizierung. Ist die neue Tätigkeit mit einem geringeren Tabellenentgelt als zuvor verbunden, greift eine Entgeltsicherung. Zudem haben sich die Tarifpartner auf Regelungen zur mobilen Arbeit geeinigt.
Von dem Tarifvertrag, der am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, sind rund 126.000 Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Bundesverwaltungen unmittelbar betroffen. „Dieser Tarifvertrag ist auch für die Bundesländer beispielhaft“, betont Karl-Heinz Leverkus, stellvertretender DSTG-Bundesvorsitzender und Mitglied der Verhandlungskommission. Er fordert, dass zeitnah entsprechende Verhandlungen dazu aufgenommen werden.