01. April 2022

DSTG-Tarifkommission unterstützt Forderungen des dbb

Gesetzliche Rente – was ist zu verbessern?

Die DSTG-Tarifkommission befasste sich auf ihrer letzten Sitzung umfassend mit der Problematik der gesetzlichen Rente und der Betriebsrente.

„Die Prognostizierbarkeit der wirtschaftlichen und finanziellen Rahmendaten fällt zunehmend schwerer“, erläuterte der Vorsitzende der Tarifkommission, Karl-Heinz Leverkus, der auch stellvertretender DSTG-Bundesvorsitzender ist. Die innen- und außenpolitischen Unsicherheitsfaktoren nähmen in der letzten Zeit erheblich zu. Aufgrund des demografischen Wandels sei in Deutschland weiterhin ein Bevölkerungsrückgang bei einer gleichzeitig sinkenden Zahl Erwerbsfähiger zu erwarten. Zudem werden die Menschen immer älter.

Leverkus befürchtet, dass sich diese Veränderungen auch auf die Finanzierung der Alterssicherungssysteme und die Finanzierung staatlichen Handelns durch Steuern auswirken werden. „Zum einen verringert sich die Zahl derjenigen, die aus ihrem Erwerbseinkommen den überwiegenden Anteil zu den Beitrags- und Steuereinnahmen leisten“, so Leverkus. „Zum anderen erhöht sich aufgrund der steigenden Lebenserwartung aber die Zahl der potenziellen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger.“

Auch in der Rentenpolitik seien die notwendigen Änderungen und Anpassungen so auszurichten, dass sie den Bedürfnissen der heutigen Generation entsprechen, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Umso wichtiger sei es, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Finanzierungsgrundlagen der Rentenversicherung zu verbessern. Hierzu gehöre eine verstärkte Erwerbsbeteiligung bislang am Arbeitsmarkt unterrepräsentierter Bevölkerungsgruppen, um die Basis der paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern. Hierzu sei es unabdingbar, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dauerhaft zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund verfolgt der dbb beamtenbund und tarifunion folgende Ziele, die von der DSTG-Tarifkommission vollständig unterstützt werden:

  • Die gesetzlich festgeschriebene weitere Kürzung des Rentenniveaus wird das Problem der Altersarmut weiter verschärfen. Der dbb tritt demgegenüber für eine angemessene Beteiligung der Beschäftigten und Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung ein. In der gesetzlichen Rentenversicherung muss ein Rentenniveau gewahrt bleiben, das – zumindest im Zusammenspiel mit einer zusätzlichen betrieblichen oder privaten Vorsorge – eine Lebensstandardsicherung im Alter gewährleistet. Die Kürzungsfaktoren müssen aus der Rentenanpassungsformel entfernt werden, so dass die Entwicklung der Löhne und Gehälter wieder voll bei den Rentnerinnen und Rentnern ankommt. Damit wird das Rentenniveau auf dem gegenwärtigen tatsächlichen Stand stabilisiert und nicht – wie bislang vorgesehen – weiter abgesenkt. Fortgesetzte Verringerungen der Ansprüche würden zudem das System an sich in Frage stellen, wenn den geleisteten Beiträgen keine adäquaten Leistungen mehr gegenüberstehen.
  • Die betriebliche Altersversorgung ist als zweite Säule innerhalb des Gesamtsystems der Alterssicherung weiter zu stärken und zu fördern. Ziel muss es sein, möglichst alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und insbesondere auch diejenigen mit geringeren Entgelten und höheren Arbeitsmarktrisiken in weit höherem Maße einzubeziehen. Keinesfalls darf – insbesondere im Bereich des öffentlichen Dienstes – ein Modell ­einer reinen Beitragszusage Raum greifen, da den Beschäftigten damit keine konkreten Rentenleistungen mehr garantiert würden und der ­Ruhestand in finanzieller Hinsicht nicht mehr planbar wäre.

Die Kernforderungen des dbb in der Rentenpolitik lauten: 

  • Stabilisierung des Rentenniveaus
  • keine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze
  • bessere Möglichkeiten eines flexiblen Renteneintritts unterhalb und oberhalb der Regelaltersgrenze
  • weitere Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten
  • frühzeitige und umfassende Information über Altersversorgungs­ansprüche
  • sachgerechte Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus ­Steuermitteln
  • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge