Sachverständigenanhörung zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
„Wir brauchen dringend mehr Personal!“
- Foto: DSTG Florian Köbler, der die DSTG im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vertrat, und Mathilde Eggers, Juristische Referentin der DSTG
Auf den eklatanten Personalmangel in der Steuerverwaltung machte der DSTG-Bundesvorsitzende, Florian Köbler, bei einer Anhörung im Bundestags-Finanzausschuss am 12. Oktober aufmerksam. Thema war insbesondere die Modernisierung des Steuerverfahrensrechts.
„Gesetze allein führen zu keiner zeitnahen Betriebsprüfung. Für die Umsetzung brauchen wir vor allem eins – Personal“, stellte Köbler klar. Dies gelte insbesondere für die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit eines Teilabschlussbescheides. Dieser soll Steuerpflichtigen frühzeitig Rechtssicherheit verschaffen, ist aber mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden.
Auch die zeitliche Begrenzung der Ablaufhemmung auf fünf Jahre ist eine Herausforderung für die Verwaltung. In diesem Zusammenhang machte Köbler deutlich, dass es hier einer Mitwirkung der Unternehmen bedürfe und nicht nur die Steuerverwaltung in die Pflicht genommen werde. So sei eine frühzeitige Zurverfügungstellung von Daten erforderlich, um das Verfahren zu beschleunigen. Die DSTG begrüßt daher das im Gesetzentwurf angelegte qualifizierte Mitwirkungsverlangen, wonach der Steuerpflichtige zur Mitwirkung aufgefordert werden kann, sollte dieser nicht kooperieren.
Eine zeitliche Staffelung der Ablaufhemmung nach Größenklassen der Betriebe, wie sie von einigen Seiten gefordert wird, ist in den Augen der DSTG nicht erforderlich. Denn bei den sogenannten „Mittel- und Kleinbetrieben“ benötigen die deutschen Finanzämter durchschnittlich nur zehn bis elf Prüfertage.
Der diskutierte Gesetzentwurf sieht auch die bessere Erfassung von steuerlich relevanten Daten von Anbietern auf Internet-Handelsplattformen ab 2023 vor: Die Betreiber digitaler Plattformen – wie ebay oder Amazon – sollen verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen über Einnahmen zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt wurden.
Um auch ausländische Geschäftsvorfälle zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben.
Köbler begrüßte dieses Vorhaben: „Der Kampf für mehr Steuergerechtigkeit erfordert mittlerweile nicht nur nationale, sondern auch internationale Maßnahmen!“ Derzeit sei es kaum möglich, auf steuerlich relevante Daten von Anbietern auf digitalen Plattformen zuzugreifen. Die DSTG rechnet mit einem jährlichen Steuerausfall beim europäischen Plattformhandel in Höhe von mehreren Milliarden Euro.
Allerdings sieht die DSTG das Risiko, dass steuerunehrliche Anbieter von den Plattformen auf eigene Onlineshops ausweichen könnten, um der Meldung ihrer Einkünfte zu entgehen. „Daher plädieren wir dafür, sämtliche Onlineshops in die Meldevorschrift zu integrieren, um so auch dort die Sanktionsmöglichkeiten des neuen Gesetzes zur Anwendung zu bringen.“