28. März 2017

DSTG bei Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages

Wirksame Bekämpfung von Steuerflucht erfordert ausreichend Personal!

In der Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages am 27. März 2017 war der Sachverstand der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) gefragt. Gegenstand war der Entwurf des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes, mit dem als Antwort auf die „Panama Papers“ Steuerumgehungsmöglichkeiten durch Briefkastenfirmen verhindert werden sollen. DSTG-Bundesvorsitzender Thomas Eigenthaler begrüßte im Finanzausschuss die geplanten Neuregelungen als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Damit werde langjährigen Forderungen der DSTG nach Bekämpfung der Steuerflucht Rechnung getragen. Ausdrücklich befürwortete er auch die geplante Abschaffung von Paragraf 30a der Abgabenordnung. Zugleich machte der DSTG-Chef deutlich, dass auch die besten Gesetze nur umgesetzt werden können, wenn in den Finanzverwaltungen ausreichend Personal zur Verfügung stehe.

Als Konsequenz aus den „Panama Papers“ soll mit dem Gesetzentwurf vor allem die Umgehung der deutschen Besteuerung mittels Briefkastenfirmen, sogenannten „Domizilgesellschaften“, verhindert werden. Hierzu greifen mehrere Maßnahmen ineinander. Dazu gehören insbesondere

die ersatzlose Streichung des Paragrafen 30a der Abgabenordnung („Bankgeheimnis“),

die Mitteilungspflicht von Finanzinstituten über von ihnen vermittelte Geschäftsbeziehungen zwischen Inländern und Drittstaat-Gesellschaften sowie eine Haftung der Finanzinstitute für Steuerausfälle bei Verletzung dieser Pflicht,

die erweiterte Anzeigepflicht inländischer Steuerpflichtiger über ihre „beherrschenden Einflüsse“ auf solche Drittstaat-Gesellschaften,

die Erweiterung des automatisierten Kontenabrufverfahrens und gesetzliche Verankerung von Sammelauskunftsersuchen und

die Erweiterung der Legitimationsprüfung bei Banken um die Steuer-ID für jeden Kontoberechtigten.

In der Anhörung betonte Eigenthaler, der Gesetzentwurf sei nicht nach „Lust und Laune“ entstanden. Die „Panama Papers“ seien nur die sichtbar gewordene „Spitze des Eisbergs“. Das Problem von Briefkastenfirmen sei schließlich nicht neu und Steuerpraktikern seit langem bekannt.

Unter Hinweis auf Malta und Madeira stellte Eigenthaler klar, dass es auch Steueroasen innerhalb der Grenzen der Europäischen Union gibt. In der Anhörung regte er an, das neue Gesetz nicht auf Drittstaaten zu beschränken, sondern auf alle ausländischen Gesellschaften auszuweiten.

Zugleich mahne der DSTG-Chef, den Verwaltungsaufwand nicht zu bagatellisieren. Auch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz müsse von den Beschäftigten in den Finanzverwaltungen umgesetzt werden. Schon im Zuge der Gesetzgebung sei den Ländern zu vermitteln, dass zusätzlicher Personalbedarf besteht und rechtzeitig anerkannt werden muss. „Wirksame Bekämpfung von Steuerflucht geht nur mit ausreichend Personal!“, so Eigenthaler.