26. September 2023

DSTG Stellungnahme zum Entwurf eines Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes

Der Durchbruch in Sachen Geldwäschebekämpfung?

Deutschland gilt als der Geldwäsche-Hotspot in Europa. Jährlich werden hierzulande nach Schätzungen dreistellige Milliardenbeträge gewaschen.

Nunmehr gibt es den Referentenentwurf eines „Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes“, der u.a. die Einführung einer neuen Bundesoberbehörde zum Kampf gegen Finanzkriminalität vorsieht.

 

Die DSTG sieht neben laxen Gesetzen (z.B. keine Bargeldobergrenze) vor allem die mangelnde Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden in Bund und Ländern sowie der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) als Hauptursache. Die geplante Bundesbehörde könnte die Situation verbessern, indem sie im Dickicht der Zuständigkeiten koordiniert und die Kommunikation zwischen den Behörden stärkt, jedoch bietet der aktuelle Gesetzentwurf hierzu keine Lösungen.

Der DSTG Bundesvorsitzende Florian Köbler kritisiert in der Stellungnahme der DSTG den zu engen Fokus der Bundesbehörde auf internationale Geldwäsche mit Inlandsbezug und fordert eine ganzheitlicheHerangehensweise sowie eine bessere Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen den Behörden.

Die DSTG hebt drei Schlüsselthemen in ihrer Stellungnahme hervor:

  1. Personalgewinnung: Angesichts des Fachkräftemangels muss die Bundesbehörde Strategien entwickeln, um qualifizierte Mitarbeiter anzuziehen, idealerweise junge Talente, die für eine Karriere im öffentlichen Dienst begeistert werden können. Die Abwerbung von Landesbeschäftigten lehnt die DSTG jedoch ab.
     
  2. Steuerverwaltung: Die DSTG betont die Notwendigkeit der Einbindung der Steuerverwaltung in die Geldwäschebekämpfung, da Geldwäsche oft mit Steuerhinterziehung in Verbindung steht. Sie unterstützt daher das Konzept eines Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität im Land NRW. Dieses könnte auch anderen Bundesländern als Vorbild dienen. Wichtig ist aber vor allem eine intensive Zusammenarbeit zwischen Polizei und Steuerbehörden.
     
  3. Vermögensabschöpfung: Die DSTG empfiehlt, das italienische Modell der Vermögensabschöpfung mit Beweislastumkehr zu übernehmen. Dieses Modell erleichtert es den Behörden, die finanziellen Gewinne der organisierten Kriminalität zu konfiszieren, indem die Beweislast umgekehrt wird und Angeklagte die Herkunft ihres Vermögens nachweisen müssen.

Insgesamt fordert die DSTG eine umfassende Reform und Verbesserung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland, die eine effizientere Strafverfolgung, bessere Zusammenarbeit zwischen Behörden und eine ganzheitliche Herangehensweise umfasst.

 

Lesen Sie hier die offizielle DSTG-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines „Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes“