Stellungnahme
DSTG zum JStG 2026: Modernisierung ja, aber praxistauglich
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) hat ihre Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Während wichtige Modernisierungsschritte begrüßt werden, sieht die DSTG in zentralen Punkten wie der Betrugsbekämpfung und der KI-Nutzung noch erheblichen Nachbesserungsbedarf im Entwurf .
DSTG zum JStG 2026: Modernisierung ja, aber praxistauglich
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) hat ihre Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Während wichtige Modernisierungsschritte begrüßt werden, sieht die DSTG in zentralen Punkten wie der Betrugsbekämpfung und der KI-Nutzung noch erheblichen Nachbesserungsbedarf im Entwurf.
Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) zeigt an vielen Stellen den Willen des Gesetzgebers, die Digitalisierung der Steuerverwaltung voranzutreiben. Die DSTG begrüßt ausdrücklich zukunftsweisende Schritte wie die geplante KI-Rechtsgrundlage (§ 29c AO-E), die automatisierte Kontenpfändung (§ 309a AO-E) und das Erklärungsmodell bei der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2c UStG-E).
Gleichzeitig warnt die Gewerkschaft jedoch nachdrücklich vor handwerklichen Fehlern, die zu massiven Vollzugsdefiziten führen und die Belastbarkeit der Beschäftigten in den Finanzämtern über Gebühr strapazieren könnten.
Die Kernforderungen der DSTG im Überblick:
- Umsatzsteuerbetrug stoppen: Die Bekämpfung des systematischen Karussellbetrugs bleibt eine strategische Leerstelle. Die DSTG fordert die Verankerung eines bundeseinheitlichen, KI-gestützten digitalen Meldesystems (E-Reporting) in § 18 UStG. Ohne dieses System verliert Deutschland weiterhin täglich über 85 Millionen Euro.
- Keine Aufweichung der Missbrauchskontrolle: Die geplante Verzehnfachung der Lizenz-Freigrenze auf 100.000 Euro (§ 50c EStG-E) entzieht aggressive Gestaltungen der präventiven Prüfung . Die Grenze muss auf maximal 50.000 Euro begrenzt und an elektronische Kontrollmitteilungen gekoppelt werden.
- Praxistaugliche KI-Regeln: Die einjährige Löschpflicht für KI-Trainingsdaten (§ 29c AO-E) widerspricht der EU-KI-Verordnung. Sie zerstört die mathematische Validität von Steuer-KI, macht Entscheidungen zur unprüfbaren „Black Box“ und gefährdet den effektiven Rechtsschutz. Die Frist muss auf mindestens drei Jahre verlängert werden.
- Steuerzinsen dynamisieren: Ein starrer Zinssatz von 3,6 % p.a. (§ 238 AO-E) ist angesichts veränderlicher Marktzinsen verfassungsrechtlich riskant. Die DSTG fordert eine automatische Kopplung an den Basiszinssatz nach § 247 BGB.
- Kollaps der Veranlagungsstellen verhindern: Die granulare Übermittlung von Lohnsteuerdaten (§ 41b EStG-E) droht eine Lawine manueller Prüfhinweise auszulösen. Hier ist der verbindliche Einsatz prädiktiver KI-Risiko-Engines zur Vorfilterung zwingend erforderlich.
Fazit: Verfahrensvereinfachungen dürfen nicht zu neuen Steuerschlupflöchern führen. Jede Neuregelung muss vollzugstauglich und KONSENS-fähig sein. Die DSTG appelliert an den Gesetzgeber, den Entwurf grundlegend nachzubessern, um den ehrlichen Steuerzahler zu schützen und die Arbeitsfähigkeit der Finanzverwaltung zu sichern.
Die vollständige Stellungnahme steht ab sofort als Download zur Verfügung:
DSTG Stellungnahme um Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)
